Langjähriger UN-Mitarbeiter: „Die Feindstaatenklauseln sind nicht obsolet“
Berlin/New York/Moskau. Deutschland wiegt sich womöglich in verhängnisvoller Sicherheit. Zu dieser Einschätzung gelangt der langjährige UN-Mitarbeiter und heutige Europaabgeordnete Michael von der Schulenburg (BSW) mit Blick auf die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der Vereinten Nationen. Diese seien nämlich keineswegs „obsolet“, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen << Bei den Klauseln, die das Verhältnis der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zu den besiegten Achsenmächten regeln, handelt es sich um die UN-Artikel 53, 77 und 107. Sie räumen den ehemaligen alliierten Siegermächten gegenüber Deutschland und Japan besondere Rechte ein, darunter unter bestimmten Voraussetzungen militärische Maßnahmen ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates. Schulenburg erinnert in einem Artikel, den sein Europabüro kürzlich veröffentlicht hat, zunächst an den ursprünglichen Zweck der 1945 geschaffenen UN-Ordnung. Die Vereinten Nationen sollten ein System kollektiver…