Erst diskriminieren, dann mauern: Innenministerium schweigt zu AfD-Prüfverfahren
Hannover. Der Skandal um die Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten in Niedersachsen zieht immer größere Kreise. Das niedersächsische Innenministerium weigert sich nun, Auskunft darüber zu geben, in wie vielen Fällen es den Ausschluß von AfD-Kandidaten bei den Kommunalwahlen am 13. September empfohlen hat. Nach Angaben von SPD-Innenministerin Daniela Behrens sind sämtliche Daten zu den Prüfverfahren nach Abschluß der Entscheidungen gelöscht worden. Abonniere jetzt: >> Die starke Stimme für deutsche Interessen << Grundlage der Überprüfungen ist eine erst wenige Monate vor der Wahl von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes, die auf einen „Verfassungstreue-Check“ hinausläuft. Seitdem können Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern Stellungnahmen der Kommunalaufsicht anfordern. Dabei dürfen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden. Nach früheren Angaben des Ministeriums wurden insgesamt 18 Prüfverfahren eingeleitet, davon 17 gegen AfD-Bewerber…