Weimarer Amtsrichter rechnet mit Corona-Politik ab: „Katastrophale politische Fehlentscheidung“

24. Januar 2021
Weimarer Amtsrichter rechnet mit Corona-Politik ab: „Katastrophale politische Fehlentscheidung“
National
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Foto: Symbolbild

Weimar. Es war ein Musterprozeß – und das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Weimarer Amtsrichter Rainer Fuellmich hat jetzt einen Bürger freigesprochen, der wegen eines Verstoßes gegen das Corona-Kontaktverbot zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Die Urteilsbegründung hat es in sich – sie geht nämlich minutiös und anhand jeder Menge Zahlen und Fakten mit der Corona-Politik der Regierenden hart ins Gericht.

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Das Urteil vom 11. Januar 2021 (Az: 6 OWi – 523 Js 202518/20) argumentiert unter anderem, daß ein allgemeines Kontaktverbot, wie es auch in Thüringen verhängt wurde, den gesetzlichen Handlungsspielraum „überdehnt“. Ein allgemeines Kontaktverbot greife so weit in zahlreiche Freiheits-Grundrechte der Bürger ein, daß es nicht pauschal ausgesprochen werden dürfe.

Dann aber geht es ins Grundsätzliche: mit Zahlen und Dokumenten aus dem Robert-Koch-Institut und Lageberichten zerpflückt der Richter die angebliche „epidemische Lage“. Längst seien im Frühjahr die Zahlen der Infizierten und Erkrankten gefallen, der Lockdown zu spät gekommen und generell wirkungslos gewesen. Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems durch eine „Welle“ von COVID-19-Patienten habe zu keiner Zeit bestanden.

Auch die Sterbestatistik unterstütze diesen Befund. „Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten, (…) beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (…).“

Als schlimmer freilich bewertet Fuellmichs Urteil die Tatsache, daß sich in der Bevölkerung inzwischen eine Art Gewöhnung an die Corona-Einschränkungen eingestellt habe und daß das bislang als „normal“ empfundene Leben zum Straftatbestand umgedeutet wurde.

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Auch die verheerenden materiellen, psychologischen und anderen Folgeschäden infolge der Corona-Regierungspolitik werden in dem Weimarer Urteil berücksichtigt: „Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. (…) Sie vermindern aber nicht den volks- wirtschaftlichen Gesamtschaden, denn sie belasten ja die öffentlichen Haushalte und somit letztlich die Steuerzahler. Diese Kosten dürfen bei der Berechnung der Nachteile des Lockdown nicht unter den Tisch fallen.“

Das Wort „unverhältnismäßig“ sei bei alledem zu farblos, „um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten“. Es handle sich unter dem Strich „um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens“. (st)

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5 Kommentare

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