„Taurus“-Abhöraffäre: Eine Disziplinarbuße für den Luftwaffen-Inspekteur – das war´s

10. Juni 2024
„Taurus“-Abhöraffäre: Eine Disziplinarbuße für den Luftwaffen-Inspekteur – das war´s
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Vor wenigen Monaten schlidderte die Bundeswehrführung in einen ihrer größten Skandale der letzten Jahrzehnte – und bis vor wenigen Jahren wären wegen des damit einhergehenden politischen Totalschadens Köpfe gerollt. Mitte Februar hatten vermutlich russische Geheimdienste eine brisante Konferenzschaltung des Luftwaffeninspekteurs Ingo Gerhartz mit weiteren hochrangigen Luftwaffenoffizieren mitgeschnitten, die daraufhin vom russischen regierungsnahen Nachrichtenportal RT veröffentlicht worden war. Die Offiziere hatten sich über die Möglichkeiten unterhalten, mit deutschen „Taurus“-Marschflugkörpern die Krimbrücke bei Kertsch zu zerstören und die deutsche Beteiligung daran möglichst zu verheimlichen.

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Doch die Bundesregierung zog daraus keinerlei Konsequenzen. Keiner der beteiligen Offiziere wurde entlassen – etwa wegen der vom Grundgesetz unter Strafe gestellten „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ (GG Art. 26 Abs. 1).

Jetzt schloß auch die Bundeswehr den Fall offiziell ab. Das fatale Gespräch, das von den beteiligten Offizieren auf dem Videokanal Webex unverschlüsselt geführt worden war, wird demnach keine Folgen haben. Luftwaffeninspekteur Gerhartz wird lediglich wegen seiner dilettantischen Unvorsichtigkeit abgemahnt und erhält eine einfache Disziplinarmaßnahme. Er muß eine Disziplinarbuße zahlen – damit ist der Vorgang für die Bundeswehr offiziell abgeschlossen. Weitere Sanktionen gibt es nicht.

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Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits vor geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein Sprecher sagte, ein Anfangsverdacht sei nicht gegeben. Und: „Insbesondere lagen keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln des Angezeigten vor. Etwaige Unachtsamkeiten wären möglicherweise disziplinarrechtlich relevant, sind aber als fahrlässiges Handeln nicht strafbewehrt.“ Die politische und völkerrechtliche Dimension des Falles spielt dabei für die deutsche Justiz offenbar keinerlei Rolle. (rk)

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