Antifa-Schläger plötzlich kleinlaut: Auslieferung nach Ungarn droht

22. Mai 2024
Antifa-Schläger plötzlich kleinlaut: Auslieferung nach Ungarn droht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Budapest/Berlin. Ungarn ist nicht bereit, linksextreme Schläger, die im Februar 2023 anläßlich des „Tages der Ehre“ in Budapest Jagd auf Andersdenkende machten und mehrere Personen zum Teil schwer verletzten, ungeschoren davonkommen zu lassen. Einige Verdächtige sitzen mittlerweile in Ungarn und Deutschland in Haft, in beiden Ländern wird zudem weiterermittelt. Die Vorwürfe umfassen Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

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Drei Beschuldigte waren nach den Taten in Ungarn festgenommen worden. Ein Berliner wurde bereits zu drei Jahren Haft verurteilt; gegen eine Italienerin und eine Deutsche läuft derzeit der Prozeß in Budapest. Weitere zehn Deutsche werden verdächtigt. Von ihnen haben die Behörden bisher nur eine Person festnehmen können. Andere sollen laut ihren Anwälten bereit sein, sich zu stellen, wenn ihnen die Nichtauslieferung nach Ungarn zugesichert wird. Die Justiz soll dies aber mit der Forderung nach Geständnissen verknüpft haben.

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Konkret geht es unter anderem um die mögliche Auslieferung der festgenommenen „non-binären“ Person namens Maja T. Sie habe „in dem autokratischen System unter Regierungschef Viktor Orbán, in dem die Justiz nicht unabhängig ist, kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten“, heißt es in linksextremen Unterstützerkreisen. Der Linken-Parteivorsitzende Martin Schirdewan beklagt gar einen „deutschen Kuschelkurs“ mit Ungarns Regierungschef Orbán und pocht „sowohl auf die Gebote der Verhältnismäßigkeit und der Menschenwürde wie das Prinzip einer unabhängigen Justiz. All das ist in Ungarn ganz offensichtlich nicht gegeben“, unterstellt der Linken-Chef.

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Nach Angaben der „taz“ hat das Kammergericht Berlin Berichte von Ungarn angefordert, wie dort mit „non-binären“ Personen in Haft umgegangen werde. Der Senat verkenne nicht, „daß die Politik der ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muß“, heiße es dort. Ob das die Budapester Behörden beeindrucken wird, bleibt abzuwarten. (rk)

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