Abgekartetes Spiel: AfD darf als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft werden

15. Mai 2024
Abgekartetes Spiel: AfD darf als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft werden
National
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Foto: Symbolbild

Münster. Die AfD, Deutschland derzeit stärkste Oppositionspartei, wandelt auf den Spuren der NPD: das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte jetzt im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverfassungsschutz und der Partei, daß der Inlandsnachrichtendienst die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen darf. Damit dürfen ganz offiziell nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei eingesetzt werden. Das Urteil war abzusehen. Im Laufe des Prozesses waren mehrere hundert Beweisanträge, die die AfD vorgelegt hatte, abgelehnt worden. Der Verfassungsschutz hingegen hatte bereits vor Prozeßbeginn mehr als 2.000 Seiten angeblicher „Beweise“, zum Teil auch in Videoform, vorgelegt.

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Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kritisierte den Prozeß wegen einer „ungenügenden Sachverhaltsaufklärung“ und warf dem Münsteraner Gericht sogar „Arbeitsverweigerung“ vor. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) begrüßte das Urteil dagegen – dieses zeige, daß „wir eine wehrhafte Demokratie sind“, diktierte die Ministerin dem „Spiegel“ die üblichen Sprechblasen. Der Rechtsstaat habe Instrumente, die die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“, meinte sie. Diese „Instrumente“ kämen nun auch gegen die AfD zum Einsatz.

Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Allerdings kann die AfD beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Nicht-Zulassung einreichen.

Unterdessen wird beim Verfassungsschutz offenbar bereits die nächste Eskalationsstufe im durchsichtigen Kampf gegen die AfD vorgereitet. Sobald die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ rechtskräftig ist, will man dort zeitnah mit einem weiteren Gutachten nachlegen, das die AfD dann zu einer „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochstuft – das wäre eine wichtige Wegmarke auf dem Weg zu einem förmlichen Verbotsverfahren.

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Einer der zentralen Punkte, der der AfD als „rechtsextrem“ ausgelegt wird, ist ihr „ethnisches“ Volksverständnis (das allerdings auch dem Grundgesetz zugrundeliegt). Dieses war bereits der NPD in ihrem zweiten Verbotsverfahren 2017 zum Verhängnis geworden. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Omasbioladen sagt:

    Die AfD sollte sich umbenennen in Extremdemokraten.

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