Schauprozeß gegen eine Corona-Dissidentin: Prof. Ulrike Guérot darf gekündigt werden

29. April 2024
Schauprozeß gegen eine Corona-Dissidentin: Prof. Ulrike Guérot darf gekündigt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bonn. Die Politikwissenschaftlerin und Publizistin Prof. Ulrike Guérot hat sich während der Corona-„Pandemie“ als engagierte Maßnahmenkritikerin einen Namen gemacht. Auch im aktuellen Ukrainekonflikt hinterfragt sie die Position des Westens und rät bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu einer Verhandlungslösung.

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Damit hat sie sich  keine Freunde gemacht. Die Universität Bonn hat Frau Guérot ihre Anstellung als Professorin schon vor geraumer Zeit gekündigt, wegen angeblicher Plagiate. Prozeßbeobachter mutmaßen, daß es sich in Wirklichkeit um einen politischen Prozeß gegen die unbequeme Wissenschaftlerin handelt.

Am Mittwoch nun fand vor dem Arbeitsgericht in Bonn die Verhandlung über Guérots Klage statt, die sich gegen die Plagiatsvorwürfe und die Kündigung wehrt. Auch nach ihrer Auffassung geht es in ihrer Kündigung nicht um angeblich unwissenschaftliches Zitieren und unkorrekte Textwiedergaben. Dies sei vielmehr ein konstruierter Vorwand, um sie wegen ihrer dissidenten Ansichten zur Corona- und zur Ukrainepolitik aus dem Kreis der deutschen Akademiker auszuschließen und ihre wissenschaftliche Karriere zu ruinieren.

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Rund 50 Teilnehmer unterstützten die Wissenschaftlerin bei einer „Mahnwache für Wissenschafts- und Meinungsfreiheit“ vor dem Bonner Arbeitsgericht. Die Schriftstellerin und Schauspielerin Gabriele Gysi war eigens aus Berlin angereist. Sie hat dem Fall Guérot bereits ein Buch gewidmet.

Nach rund dreistündiger Verhandlung wies das Arbeitsgericht Guérots Klage ab. In ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muß“ habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht. Damit liege ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Weil sie sich mit diesem Buch auf die Professorenstelle in Bonn beworben habe, sei ihr „Täuschungsversuch“ besonders schwerwiegend und die Kündigung gerechtfertigt. Ulrike Guérot bleibt nun noch die Möglichkeit der Revision. (rk)

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