Schwerin/Berlin. Matthias Brodkorb, ehedem Kultus- und Finanzminister für die SPD in Mecklenburg-Vorpommern, geht in einem Interview der „Welt“ mit dem Verfassungsschutz hart ins Gericht. Er bemängelt intellektuelle Dürftigkeit bei den Schlapphüten, aber auch den völlig willkürlichen Umgang mit dem „Extremismus“-Vorwurf.
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Dabei gesteht Brodkorb, der heute als Publizist arbeitet, gleich eingangs, daß er selbst einmal „glühender Anhänger“ des Verfassungsschutzes gewesen sei – bis er 2022 erstmals die Gelegenheit bekam, anhand interner Unterlagen der Behörden deren Arbeitsweise zu studieren. „Und diese Akten zu verschiedenen Fällen von links bis rechts sind intellektuell erschütternd. Das ist von Relevanz, weil man als Verfassungsschutz eigentlich mit höchster begrifflicher Klarheit arbeiten muß. Das ist eine Behörde, die in Grundrechte eingreifen darf, die also die Guten von den Bösen unterscheiden muß“, mahnt Brodkorb. „Wenn die Begriffe aber unklar sind, geraten zwangsläufig auch Leute in den Blick, in deren Grundrechte eingegriffen wird, obwohl es nicht gerechtfertigt ist. Und dann schaden die Verfassungsschützer sogar der Verfassungsordnung.“
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Zurecht kritisiert der Ex-Minister, daß es nirgendwo eine verbindliche Definition dafür gebe, was eigentlich „Extremismus“ ist. Es handle sich um einen „kompletten Gummi-Begriff“. Auch die Schlapphüte selbst wollten und könnten keine brauchbare Definition liefern. „Das ist eine intellektuelle Kapitulationserklärung“, findet Bordkorb, der sich dann zu der ebenfalls völlig unscharfen Diskussion um den Volksbegriff zuwendet.
Denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im zweiten NPD-Verbotsverfahren (2017) habe sich in der Öffentlichkeit, auch in Teilen der Rechtswissenschaft die Auffassung verbreitet, jedwedes „Anknüpfen an ethnische Tatbestände“ sei „per se verfassungswidrig“. Dem widerspricht Brodkorb und verweist auf das Grundgesetz und das bis heute geltende Bundesvertriebenengesetz, das nach wie vor einen ethnischen Volksbegriff zugrundelegt.
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Brodkorb: „Jedenfalls ergibt der Terminus ´Volkszugehörigkeit´ ohne ethno-kulturelle Dimension einfach keinen Sinn. Daher ist es auch nicht verfassungswidrig, sondern folgt vielmehr der Logik des Grundgesetzes, daß die Bundesregierung die ´ethno-kulturelle Identität´ Auslandsdeutscher mit Steuermitteln fördert. Wenn die Argumentation von Teilen des Verfassungsschutzes korrekt wäre, müßte selbst Bundeskanzler Helmut Kohl nachträglich als völkischer Extremist gelten.“ (rk)
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Die BRD ist das einzige Land der westlichen Welt, daß so umfangreiche Inlandsdienste hat.
Es gibt 16 Landesämter für Verfassungsschutz, ein Bundesamt, dann beim BKA den Staatsschutz, MAD und Zoll dürfen ebenfalls „schnuppern“.
Das sind 20 Dienste + der Auslandsdienst BND.
Und trotzdem kommen dann die „wertvollen Hinweise“ von „befreundeten Diensten“.