Wegen „Schwulenpropaganda“: Erstmals Verfahren gegen LGBT-Aktivisten in Rußland

30. März 2024
Wegen „Schwulenpropaganda“: Erstmals Verfahren gegen LGBT-Aktivisten in Rußland
International
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Foto: Symbolbild

Moskau/Orenburg. Die LGBT-Lobby ist in Rußland nicht gern gesehen. Schon seit 2013 verbietet ein Gesetz „Schwulenpropaganda“ gegenüber Minderjährigen. Inzwischen wurden die Gesetze  weiter verschärft und verbieten nunmehr jegliche Darstellung „nicht-traditioneller“ Beziehungen in Medien, Büchern, Filmen und im Internet. Im November 2023 stufte der Oberste Gerichtshof Rußlands die „internationale LGBTQ-Bewegung“ sogar als extremistisch ein. Seither können LGBT-Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden.

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Erstmals ist das jetzt der Fall. Die Polizei verhaftete dieser Tage zwei Angestellte einer Schwulenbar in Orenburg wegen ihrer angeblichen Beteiligung an einer LGBT-Gruppe. Ihnen drohen jetzt bis zu zehn Jahre Gefängnis für ihre Rolle beim Betrieb des Lokals.

Wie das Gericht in der Stadt Orenburg mitteilte, müssen die Verwalterin und der künstlerische Leiter der Bar vorläufig bis Mitte Mai in U-Haft bleiben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam bei Ermittlungen gegen die beiden Verdächtigen heraus, daß es sich um „Menschen mit nicht-traditioneller sexueller Orientierung“ handelt, die zudem die „Ansichten und Aktivitäten“ der in Rußland verbotenen internationalen LGBTQ-Bewegung unterstützten.

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Der Club „Pose“, der 2021 eröffnet wurde, veranstaltete regelmäßig Drag-Shows und bezeichnete sich selbst als Orenburgs „erstes Themenlokal“. Nach der jüngsten Gesetzesverschärfung gegen „LGBTQ-Propaganda“ begann die Bar, sich als „Parodie-Theater-Bar“ und „Nachtbar mit Show“ zu bezeichnen. Als Vorsichtsmaßnahme entfernten die Betreiber die Adresse des Lokals aus den sozialen Medien und Online-Kartendiensten.

Das Urteil wird nun mit Spannung erwartet, denn ohne gerichtlichen Präzedenzfall ist es laut Rechtsexperten schwierig zu sagen, wie der russische Staat künftig mit der LGBT-Minderheit umgeht. (mü)

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2 Kommentare

  1. Peter Lüdin sagt:

    Nebenbei, einfach nur herrlich!
    (dailymail-Transgender-row-erupts-womens-football-tournament)

  2. Bernd Sydow sagt:

    Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Rußlands, die „internationale LGBTQ-Bewegung“ als extremistisch einzustufen, kann ich voll und ganz nachvollziehen! Denn die Ansichten und Aktivitäten dieser Bewegung wirken wie ein unaufhaltsames Gift, welches die psychische Gesundheit der Allgemeinheit in nicht geringem Maße zu schädigen in der Lage ist.
    Anders als in Rußland fällt in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten das sexuell abartige (sprich: queere) Verhalten von LGBTQ-Gruppen unter das Toleranzgebot und gilt quasi als Ausdruck persönlicher Entfaltungsfreiheit. Warum das so ist, habe ich kürzlich auf diesem Forum damit begründet, daß der Heimatbegriff und seine mit ihm verwandten Begriffe in Rußland einen deutlich höheren Stellenwert als bei uns in Deutschland haben.

    In diesem Kontext möchte ich hier noch meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, daß die aus den USA stammende Gender-Ideologie ebenso wie LGBTQ in Rußland keine Chance einer staatlichen Akzeptanz hätte!

    Die Wörter Volk und Vaterland, Heimat und Familie fügen sich in Rußland wie zu einem wunderbaren Gesellschafts-Mosaik zusammen, während in Deutschland derjenige, der diese Wörter in der Öffentlichkeit allzu häufig gebraucht, damit rechnen muß, in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten! .

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