Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Scheitert das „Demokratiefördergesetz“?

6. März 2024
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Scheitert das „Demokratiefördergesetz“?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ ist in Wirklichkeit ein Gesetz gegen die Demokratie. Es sieht nämlich vor, daß künftig mit großen Millionensummen sogenannte „Projekte zur Demokratieförderung“ langfristig finanziert werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um linke Vereine und Initiativen. Der Kampf gegen „Rechts“ soll so institutionalisiert und zur Dauereinrichtung gemacht werden.

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Aber: jetzt gibt es die Chance, daß das höchst umstrittene Gesetz noch zu Fall kommt, bevor es in Kraft tritt. Der Kritik daran hat sich nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages angeschlossen. Er sieht Probleme.

Das Hauptargument ist, daß der Bundestag überhaupt nicht zuständig ist. Der Wissenschaftliche Dienst weist nach, daß ein Bundesgesetz zur „Demokratieförderung“ nur zulässig wäre, wenn „landesgesetzliche Regelungen“ ausgeschlossen sind. Doch das sind sie nicht.

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Bei der FDP ist man zuversichtlich, daß das Gesetz damit vom Tisch ist. Parteichef Wolfang Kubicki erklärte: „Mit diesem Gutachten wird klar, daß diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht.“ Das Gesetz zerschelle damit „an der föderalen Wirklichkeit.“ Kubicki kritisiert insbesondere die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“, sagte Kubicki. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/Olaf Kosinsky/CC BY-SA 3.0 de

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes! Ein „Demokratiefördergesetz“ – laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verstößt ein solches Gesetz gegen geltendes Recht – müßte dann eigentlich heißen „HerrschaftdesVolkesverbesserungsgesetz“. Aber die Herrschaft des Volkes wird von den hiesigen Entscheidungsträgern nur dann akzeptiert, wenn diese Volksherrschaft ihrer weitgehend linken Agenda nicht widerspricht. Für den politisch-medialen Komplex ist alles „demokratisch“, was gegen rechts gerichtet ist.

    „Rechts“ oder gar „rechtsextrem“ soll behaupteterweise bspw. die entschiedene Ablehnung der illegalen Massenzuwanderung aus inkompatiblen Kulturen zu uns nach Deutschland sein, die von einer übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes vertreten wird. Diese Illegalen-Invasion hat sich für Deutschland und seine Bürger längst als Sicherheitsrisiko erwiesen! Und deren Ablehnung soll also nicht demokratisch sein? Wie krank ist das denn? Das permanente Gerede seitens Altparteien-Kartell und Mainstream-Medien, die Demokratie in Deutschland sei – insbesondere von der AfD – bedroht, ist nichts anderes als eine fiese Täuschung der deutschen Bürger!

    Der FDP-Spitzenpolitiker Wolfgang Kubicki kritisiert dieses Gesetz zwar mit sehr moderaten Worten – schließlich ist er FDP und nicht AfD -, aber immerhin. Sollte dieses Täuschungsgesetz doch irgendwann in Kraft treten, müssen alle diejenigen, denen wahre Demokratie noch etwas bedeutet, gegen selbiges Sturm laufen, damit die regierungsamtlichen Täuscher erkennen, was „Herrschaft des Volkes“ in Wahrheit bedeutet!

  2. Mark sagt:

    Man kann diese Aktion von Faeser auch als Veruntreuung von Steuergeldern, bzw. als Betrug bezeichnen.

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