Oberstes italienisches Gericht: Illegale dürfen nicht an Libyen überstellt werden

20. Februar 2024
Oberstes italienisches Gericht: Illegale dürfen nicht an Libyen überstellt werden
International
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Foto: Symbolbild

Rom/Tripolis. Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Meloni mußte in ihrem Kampf gegen die illegale Massenzuwanderung erneut eine Schlappe hinnehmen. Das oberste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof, hat die Überstellung geborgener Bootsmigranten im Mittelmeer an die libysche Küstenwache als Straftatbestand geächtet. Wenn Bootsmigranten, die von Schiffen im Mittelmeer aufgenommen wurden, hierauf an die libyschen Behörden übergeben würden, dann werde damit das Delikt der „Aussetzung minderjähriger oder handlungsunfähiger Personen in einer Gefahrensituation sowie der willkürlichen Ausschiffung und Aussetzung von Personen“ begangen, entschieden die Richter.

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Weil Libyen nicht den Ansprüchen eines „sicheren Hafens“ genüge, heißt es in dem Urteil, verstoße eine Rückführung von Bootsmigranten in das Land gegen einschlägige internationale Rechtsnormen, namentlich gegen Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Grundsatzurteil des Obersten Kassationsgerichts erging in letzter Instanz im Verfahren gegen den Kapitän des Versorgungsschiffes „Asso Ventotto“, der am 30. Juli 2018 in internationalen Gewässern nahe einer von einem libysch-italienischen Konsortium betriebenen Bohrinsel 101 Migranten von einem seeuntauglichen Boot aufgenommen und diese anschließend im Hafen von Tripolis der libyschen Küstenwache übergeben hatte. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichts ist das Urteil gegen den italienischen Kapitän nun rechtskräftig.

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Der Gründer der italienischen Nichtregierungsorganisation „Mediterranea Saving Humans“, Luca Casarini, begrüßte das Urteil, weil damit endgültig klargestellt worden sei, „daß die sogenannte ,libysche Küstenwache‘ keine Seenotrettung ‚koordinieren‘ kann, weil sie nicht in der Lage ist, gemäß internationalen Rechtsvorschriften die Achtung der Menschenrechte von Schiffbrüchigen zu gewährleisten“. Casarini kündigte an, man werde nun in einer Sammelklage sämtliche Vereinbarungen italienischer Regierungen mit der Regierung in Tripolis zur Rückführung von Bootsmigranten vor Gericht anfechten. (mü)

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2 Kommentare

  1. Mark sagt:

    Da will eine professionelle Schlepperorganisation natürlich weiterhin ihre „Rettungsaktionen“ durchführen, an eine europäische Küste natürlich. Geschäft ist eben Geschäft, was für diese „Helden der Seenotrettung“ mit Libyen in der Hinsicht nicht zu machen wäre. Um nichts anderes geht es! Denn niemand hat diese „Flüchtlinge“ aufgefordert, sich in diese Gefahr zu begeben. Ausser die Schlepper, die erstklassige Verbindungen zu diesen NGO’s pflegen.

  2. Kommen Sie halt Blödistan. Dort werden immer Fachkräfte benötigt, den ampelmann:innen helfendas Land abzuwrwacken.

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