Die Schlinge wird zugezogen: Künftige „Pandemie“-Restriktionen auch bei „Klimawandel“

17. Januar 2024
Die Schlinge wird zugezogen: Künftige „Pandemie“-Restriktionen auch bei „Klimawandel“
International
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Foto: Symbolbild

Ottawa. Die kanadische Regierung unter Premierminister Trudeau will sich dafür einsetzen, daß der Klimawandel in die WHO-Definition eines „pandemischen Notfalls“ Eingang findet. Davor warnte jetzt die konservative Abgeordnete Leslyn Lewis auf X (vormals Twitter). Sie hatte schon früher wiederholt kritisiert, daß der sogenannte „Pandemievertrag“ der WHO, der im Mai ratifiziert werden soll, die Souveränität Kanadas beeinträchtigen werde.

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Trotz der Bedenken vieler Kanadier habe die Trudeau-Regierung die von der WHO vorgeschlagenen Änderungen angenommen, so Lewis.

Von der geplanten Aufnahme des „Klimawandels“ in den Text des Pandemie-Abkommens hatte sie im Wege einer Anfrage an die Regierung erfahren. Im Antworttext der Regierung heißt es wörtlich: „Das neue Instrument sollte umfassend sein und durch einen All-Gefahren-Ansatz in Übereinstimmung mit den [Internationalen Gesundheitsvorschriften] definiert werden (…) Es gibt andere globale Gesundheitsbedrohungen, die sich derzeit aufbauen und/oder zu einem globalen Gesundheitsnotfall führen könnten (zum Beispiel die Auswirkungen des Klimawandels), die von einem zu eng gefaßten Instrument ausgeschlossen werden könnten.“

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Überall auf der Welt sind Politik und Lobby-Organisationen seit der Corona-“Pandemie“ bestrebt, den damals ausgerufenen globalen Notstand auch auf künftige Klima-Notfälle auszudehnen. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht den Weg dafür in einem bemerkenswerten Urteil vom 29. April 2021 freigemacht. In einer Pressemitteilung hatte das Karlsruher Höchstgericht damals mitgeteilt: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.“

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