Wahnsinn mit Methode: Auch Zweitfrauen können Bürgergeld beziehen

20. Dezember 2023
Wahnsinn mit Methode: Auch Zweitfrauen können Bürgergeld beziehen
National
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Foto: Symbolbild

Meschede. Eigentlich ist die Mehr- und Vielehe in Deutschland verboten. Eigentlich. Für Zuwanderer gelten solche Verbote aber nicht. Im Gegenteil, das Auswärtige Amt unter Ministerin Baerbock (Grüne) sorgt tatkräftig dafür, daß im Zuge des Afghanen-Imports auch viele Zweitfrauen nach Deutschland geholt werden.

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Dabei ist die Einreise von Zweitfrauen im Rahmen des Familiennachzugs ausdrücklich ausgeschlossen. Doch es gibt eine Lücke im Aufenthaltsgesetz: es ist für die Frau möglich, zu gemeinsamen Kindern als deren Elternteil nachzuziehen.

Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hatte im September zwei solcher Fälle von Bigamie bestätigt. Bei den Migranten handelte es sich um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet hatten. Sie durften nun ihre Zweitfrauen samt deren Kinder nach Deutschland holen – ein Präzedenzfall, der sich am Hindukusch und in vielen anderen muslimischen Ländern sicher herumsprechen wird.

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Es wird aber noch skurriler. Die Zweitfrauen können auch Bürgergeld beantragen und erhalten. Das bestätigte die Bundesagentur für Arbeit: „Die Zweitfrau kann natürlich für sich selbst einen Bürgergeldantrag stellen. Dann werden die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen und die Hilfebedürftigkeit für sie geprüft.“

Das islamische Recht sehe die Möglichkeit von Vielehen vor (bis zu vier Frauen), erklärt die Sprecherin der Bundesagentur. Dies finde in der deutschen Rechtsordnung jedoch grundsätzlich keine Anerkennung. In einer Bedarfsgemeinschaft könne „nur eine Person als Partner der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) berücksichtigt werden“. Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Im Grund ist damit ein Haushalt gemeint.

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Paare erhalten jeweils 451 Euro in einer Bedarfsgemeinschaft. Alleinstehende bekommen 502 Euro. Da die Zweitfrau jedoch nicht als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden darf, erhält sie somit den Satz einer Alleinstehenden: 502 Euro.

Ob und wie viele solcher Fälle es gibt, ist unklar. „Da wir die Zweitfrau nicht als solche erfassen, stehen hierzu naturgemäß auch keine Statistiken zur Verfügung“, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit. (rk)

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5 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Daß hierzulande Zweitfrauen von Muslimen Bürgergeld beziehen können, wird sich über kurz oder lang in der muslimischen Welt herumgesprochen haben. Da könnte doch ein muslimischer „Pascha“ auf die Idee kommen, außer seiner Zweitfrau gleich eine Drittfrau und eine Viertfrau (ist nach islamischem Recht statthaft) ins Sozialparadies Deutschland, dem Ursprungs- und Wohlfühlland des deutschen Michel, mitzunehmen. Mit ein paar Tricks könnte er die deutschen Ausländerbehörden dann dazu bringen, an jede einzelne seines „Harems“ Bürgergeld zu zahlen.

    Einer (üblichen) Beschäftigung wie im Normalfall jeder deutsche Bürger bräuchte er dann nicht mehr nachzugehen, außer in regelmäßigen Abständen jede seiner Haremsfrauen zu „beglücken“, was für ihn geradezu ein Traumjob sein dürfte!

  2. Věra sagt:

    Da wuerde ich mich als deutscher Mann in Wehr setzen und auch eine zweit- und drittfrau haben wollen. Vor dem Gesetz muessen alle gleich sein!

  3. Matercula sagt:

    Jetzt weiß ich endlich, was Frau Baerbock unter feministischer Außenpolitik versteht!
    Im Artikel ist nur von Zweitfrauen die Rede, im Islam sind aber 4 Ehefrauen erlaubt; nimmt man zusätzlich die bereits verstoßenen Nebenfrauen als Anspruchsberechtigte dazu, wären das noch wesentlich mehr Bürgergeldanwärterinnen. Da hilft nur noch ein „Sondervermögen Vielweiberei“.

  4. Peter Lüdin sagt:

    Dass der deutsche Sozialstaat diese Politik auf die Dauer nicht wird verkraften können, dass kann jeder sehen, der es sehen will, die Statistiken geben dazu genug Auskunft. Ein Sozialsystem, in das nur die Bürger eines Staates einbezahlen, zu dem aber jeder Zugang hat, das hat ein Ablaufdatum.

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