Vorsätzliche Islamisierung? Baerbock und Faeser holen Scharia-Richter nach Deutschland

9. Dezember 2023
Vorsätzliche Islamisierung? Baerbock und Faeser holen Scharia-Richter nach Deutschland
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Kabul. Der Import von Afghanen nach Deutschland ist für die zuständigen Ministerinnen der „Ampel“-Regierung, Faeser und Baerbock, Chefsache. Schon zehntausende Afghanen wurden nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul im Rahmen von Sonder- und Privilegiertenprogrammen nach Deutschland geholt.

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Dabei kann es offenbar nicht schnell genug mit der Implantierung islamischer Parallelwelten in Deutschland gehen. Jetzt hat die Bundesregierung Aufnahmezusagen an mindestens 25 afghanische Scharia-Richter erteilt. In ihrem Schlepptau sollen rund 200 Familienangehörige mit nach Deutschland kommen. Die solcherart Privilegierten berufen sich auf das „Bundesaufnahmeprogramm“ für Afghanistan, das vom Auswärtigen Amt und vom Innenministerium organisiert wird.

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Seit Ende Juni dieses Jahres wurden etwa 3.000 Anträge bearbeitet. Bei rund jedem Dritten wurden akute Identitäts- und Gefährdungszweifel festgestellt. Aufgrund solcher Zweifel wurde das Programm im März 2023 zwischenzeitlich ausgesetzt. Es bestanden „Hinweise auf mögliche Mißbrauchsversuche im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan“. Die deutsche Botschaft in Islamabad in Pakistan warnte, daß unter den Bewerbern auch Islamisten, Analphabeten, Betrüger und Terroristen seien.

Daraufhin pausierte Innenministerin Nancy Faeser das Programm gegen den erheblichen Widerstand des Baerbock-Ministeriums. Bisher erhielten mehr als 44.000 Afghanen ein Aufnahmeversprechen – am regulären Asyl-Prozedere vorbei. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Uwe Lay sagt:

    Natürlich, man kann doch nicht von Muslimen erwarten, daß sie Rechtskonflikte untereinander vor ungläubigen Gerichten austragen, denn dann kann ja auch nicht nach der Scharia gerichtet werden. Die fortschreitende Herausbildung von Parallelgesellschaften verlangt einfach Schariagerichte für die muslimische Parallelgesellschaft. Das Grundgesetz und die deutschen Staatsgesetze gelten eben in einer Multikultigesellschaft nur für die Deutschen.

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