Wenn Ausländer für das „Falsche“ demonstrieren: Leutheusser-Schnarrenberger entdeckt das Grundgesetz

18. November 2023
Wenn Ausländer für das „Falsche“ demonstrieren: Leutheusser-Schnarrenberger entdeckt das Grundgesetz
National
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Interessant: wenn es um „Antisemitismus“ und Israelfeindlichkeit auf deutschen Straßen geht, fällt Politikern der etablierten Parteien plötzlich das Grundgesetz und die damit verbundenen staatsbürgerlichen Rechte wieder ein. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) möchte das Versammlungrecht künftig an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft sehen – und renitenten Ausländern so das Demonstrieren verbieten.

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In einem Interview des WDR-Magazins „Westpol“ erklärte die FDP-Politikerin, bei Versammlungsanmeldungen müsse künftig „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“. Hier gebe es eine Möglichkeit, „mal im vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist“.

Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustiministerin von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013, bezieht sich auf Artikel acht des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

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Widerspruch kam prompt vom grünen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Er verwies auf das geltende Versammlungsgesetz im größten deutschen Bundesland. Dieses gebe – anders als im Grundgesetz festgelegt –  „jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit“. Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer halte er für „rechtlich unzulässig“ und praktisch nicht realisierbar, sagte der Minister. (rk)

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