Bayerische Justiz versteht keinen Spaß: Gerald Grosz soll 36.000 Euro zahlen

12. September 2023
Bayerische Justiz versteht keinen Spaß: Gerald Grosz soll 36.000 Euro zahlen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Deggendorf/München. Die Justizposse um den österreichischen Publizisten und ehemaligen Bundespräsidenten-Kandidaten Gerald Grosz geht weiter. Dieser hatte erst dieser Tage mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren der bayerischen Justiz gegen ihn wegen einiger Kraftausdrücke beim diesjährigen Politischen Aschermittwoch der AfD sei eingestellt worden.

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Doch tatsächlich liefen zwei Ermittlungsverfahren. Nur eines davon wurde von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein weiteres – wegen Beleidigung – zog die Staatsanwaltschaft München jetzt an sich – und beantragte auch gleich einen deftigen Strafbefehl gegen Grosz: 90 Tagessätze à 400 Euro. Das wären 36.000 Euro, weil Grosz den bayerischen Ministerpräsidenten Söder unter anderem als „Corona-Autokraten“ und Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) als „Horror-Clown“ bezeichnet hatte.

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Schwerwiegender als die Strafe selbst ist der Umstand, daß 90 Tagessätze die „Schallmauer“ sind, jenseits derer ein Verurteilter nach bundesdeutschem Recht als vorbestraft gilt. Noch freilich ist alles offen. Das Deggendorfer Gericht müßte den Strafbefehl erst wie beantragt erlassen. Auch hiernach blieben Grosz Rechtsmittel. Daß es beim beantragten Strafmaß bleibt – wegen einiger Kraftausdrücke, die zudem nach landläufigem Verständnis von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind –, ist eher unwahrscheinlich. (mü)

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Ein Kommentar

  1. hans sagt:

    tja, das Grundgesetz gilt nun mal nicht mehr in Bayern,
    also is nichts mehr mit freier Meinung schon gar nicht im Bierzelt.

    Jeden und alle beleidigen darf nur der fränkische Möchtegern-König von Bayern = Maggus I.

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