Zum islamischen Opferfest: Schächten ist grundsätzlich untersagt

4. Juli 2023
Zum islamischen Opferfest: Schächten ist grundsätzlich untersagt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Altenkirchen/Westerwald. Das islamische Opferfest, das heuer vom 28. Juni bis 2. Juli begangen wird, hat nicht nur Freunde. Dem archaischen Brauch fallen jedes Jahr Millionen von Schafen und Rindern zum Opfer, die oft unter barbarischen Umständen geschächtet werden – dem Opfertier wird dabei bei vollem Bewußtsein die Kehle durchgeschnitten, worauf es verblutet.

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In Deutschland ist das Schächten trotz der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit nicht jedermann erlaubt. Es gilt als „tierschutzwidrig“ und darf nur mit Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.

Die Westerwaldgemeinde Altenkirchen hat im Vorfeld des diesjährigen Opferfestes ausdrücklich auf das grundsätzliche Schächtverbot hingewiesen und klargestellt, daß sie keine Ausnahmegenehmigungen erteilt hat. Die Kreisverwaltung macht auch darauf aufmerksam, daß es anstelle des Schächtens tierschutzkonforme Alternativen gebe, die „von sehr vielen Mitbürgern muslimischen Glaubens, auch von muslimischen Theologen“, akzeptiert würden.

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Tatsächlich wird in den letzten Jahren verstärkt die Möglichkeit genutzt, das Opfertier in einem gewerblichen Schlachtbetrieb mit Betäubung schlachten zu lassen. Auch die notwendige amtliche Fleischuntersuchung – die auch bei Hausschlachtungen vorgeschrieben ist – ist dadurch sichergestellt.

Privates Schächten kann dagegen als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern von bis 25.000 Euro geahndet werden. In Altenkirchen kündigte die Kreisverwaltung an, daß Kontrollteams des Veterinäramtes im Kreisgebiet unterwegs seien, um rechtswidrige Schlachtungen zu unterbinden. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Amani sagt:

    Mischt euch nicht an. Ihr seid nicht dafür zuständig über Islam zu reden. Außerdem habt ihr 0 Ahnung von diesem wahren und friedlichen Religion, Am besten kümmert ihr euch über die Vergwaltigungen in den Kirchen. Und weiter unzähmbare Probleme in euren Gesellschaft

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