Gendern hat Grenzen: Trans-Mann darf als „Mutter“ bezeichnet werden

6. April 2023
Gendern hat Grenzen: Trans-Mann darf als „Mutter“ bezeichnet werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Die schöne neue Trans- und Gender-Welt produziert immer neue Skurrilitäten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschied jetzt: ein Trans-Mann – also biologisch eine Frau –, der ein Kind bekommen hat, darf in der Geburtsurkunde als Mutter geführt werden. Der Mann wollte aber als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

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In seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluß, daß eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei. Der Kläger war ursprünglich als Frau geboren worden und hatte in dieser Eigenschaft ein Kind zur Welt gebracht. Gleichzeitig war zu diesem Zeitpunkt seine – neue – Identität als „Mann“ bereits behördlich anerkannt worden.

Aber: nachdem das Berliner Bezirksgericht Schöneberg den Kläger 2011 als Mann anerkannt hatte, hatte dieser die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden. 2013 gebar er ein Kind. Der Kläger beantragte nun nach der Geburt, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Weiter forderte er, keine Mutter einzutragen, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden war.

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Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen seinen Willen, er sei als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen. Der Fall kam vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dieser konnte nun kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen. Unter den europäischen Staaten gebe es keinen Konsens darüber, wie in den Personenstandsregistern eines Kindes angegeben werden soll, daß ein Elternteil transgender ist. Europäisches Recht sei damit nicht verletzt worden. Der Gerichtshof berief sich unter anderem auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, laut dem die Person, die ein Kind geboren hat, dessen Mutter ist. (rk)

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3 Kommentare

  1. Argentum sagt:

    Wieso sind diese Begrifflichkeiten immer so wichtig?
    Wenn ich ein Kind gebäre macht mich das biologisch & faktisch zu einer Mutter, wenn ich ein Kind zeuge bin ich biologisch & faktisch ein Vater. Den emotionalen Wert zu diesen Begriffen nicht mitgezählt, das sollte in der Bürokratie auch keinen Platz haben.
    Es muss nicht alles dumm verkompliziert werden, nur weil mal jemandem ein Wort nicht passt!

  2. Mark sagt:

    Na, vielleicht hat der/die/das sogar Glück beim Klagen durch die Instanzen und bekommt von irgendeinem Gericht recht, damit er/sie/es endlich Ruhe gibt.

    • Christliche Demokratie sagt:

      Bitte Artikel lesen. Mit dem EuGH ist das Ende der Fahnenstange bereits erreicht. Der/die/das muss Ruhe geben. SPD, Grüne und Linke nehmen die Person gerne in ihre Reihen auf. Diese können versuchen das Bürgerliche Gesetzbuch ändern: Die Person, die ein Kind geboren hat, kann sich bezeichnen wie sie will. Zum Beispiel auch als Alien. (Menschen mit dieser Ausrichtung nehmen bereits an Demonstrationen in linken Democrat-Städten teil.) Man stelle sich dann zukünftige Geburtsurkunden vor. Da sage mal jemand Verwaltungsrecht sei nicht unterhaltsam.

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