Nein zum Internationalen Strafgerichtshof: Ungarn würde Putin nicht verhaften

29. März 2023
Nein zum Internationalen Strafgerichtshof: Ungarn würde Putin nicht verhaften
International
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Foto: Symbolbild

Ungarn/Den Haag. Die ungarische Regierung unter Viktor Orbán will sich ihre guten Beziehungen zu Rußland nicht ruinieren lassen. Budapest wird den kürzlich vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängten Haftbefehl gegen Kremlchef Putin deshalb ignorieren, verlautete jetzt aus Regierungskreisen.

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Putin würde nicht verhaftet, wenn er nach Ungarn käme, sagte der Stabschef und Regierungssprecher von Ministerpräsident Viktor Orbán, Gergely Gulyás. Es gebe für eine Vollstreckung des Haftbefehls „keine rechtliche Grundlage“ in Ungarn.

Ungarn hat zwar das Römische Statut als vertragliche Grundlage des Internationalen IStGH unterzeichnet und ratifiziert. Es sei aber nicht in das ungarische Rechtssystem integriert worden, teilte Gulyás bei einer Regierungspressekonferenz mit. Auf Basis des ungarischen Rechts könne Putin nicht verhaftet werden.

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Auf Nachfrage sagte Gulyás, die Regierung in Budapest habe sich zu dem Haftbefehl gegen Putin keine Meinung gebildet. Seine persönliche Meinung sei aber, daß diese Entscheidungen nicht sehr glücklich seien, da sie die Dinge in Richtung einer weiteren „Eskalation“ und nicht in Richtung Frieden führten.

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Ungarn hat das Römische Statut von 1998, auf dessen Grundlage der IStGH errichtet worden war, per Parlamentsbeschluß vom 6. November 2001 ratifiziert und dies am 30. November 2001 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Die Ratifizierung erfolgte unter der ersten Regierung Orbán (1998-2002). Der Text des Römischen Statuts sollte danach als Gesetz in Ungarn verlautbart werden, was jedoch nie geschah. Vermutlich, weil sich in Budapest beizeiten die Einsicht durchsetzte, daß das Tribunal eine reine Propagandaveranstaltung einiger westlicher Länder ist. Nur 124 der 193 UN-Mitgliedstaaten sind dem Statut beigetreten. 31 haben es unterzeichnet, aber nicht ratifiziert, und 41 haben das Statut gar nicht erst unterzeichnet, darunter auch die USA. (mü)

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2 Kommentare

  1. Uwe Lay sagt:

    Der Haftbefehl des „internationalen Strafgerichtshofes“ soll wohl die Funktion erfüllen, für das politische Ziel der Natountersützung der ukrainischen Regierung Akzeptanz zu schaffen, die russische Regierung durch einen langwierigen Krieg zu destablisieren und zu stürzen. Gelänge ein solcher Sturz nicht, wie sollte der russischen Regierung sonst der Prozeß gemacht werden? Käme es stattdessen zu einem diplomatisch gewirkten Frieden,wäre es nicht mehr möglich, Putin vor Gericht zu stellen. Deshalb soll dieser Krieg solange währen, bis die russische Regierung gestürzt wird.

  2. DeSoon sagt:

    Nein zum IStGH sagen auch Russland, China, Indien, USA , Türkei, Israel, Kuba, Pakistan etc.

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