Skandalurteil: Syrer vergewaltigt 15jährige – Bewährungsstrafe

9. März 2023
Skandalurteil: Syrer vergewaltigt 15jährige – Bewährungsstrafe
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Osnabrück. Ein Fall, der Kopfschütteln auslöst: letzten Freitag wurde in Osnabrück ein Syrer, der ein 15jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Begründung des Richters: der Mann sei „auf einem guten Weg“, ein normaler Mitbürger zu werden.

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Die Tat ereignete sich im Sommer 2022. Am frühen Morgen des 10. Juli war die 15jährige auf dem Weg zu ihrem Freund, der Syrer auf dem Heimweg nach einem Discobesuch. Nach einem kurzen Wortwechsel drückte der Mann sein Opfer gegen eine Wand „und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Schließlich vergewaltigte er das Mädchen unter Einsatz von Gewalt. Bei der Verhandlung stellte sich außerdem heraus, daß der Syrer dem Mädchen während des Zusammentreffens ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.

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Das Urteil wurde damit begründet, daß der Angeklagte alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Auch habe er sich reumütig und „vollumfänglich geständig“ gezeigt. Ein wichtiger Aspekt für den Richter war, daß der Syrer eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Sein Fazit: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

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Das Urteil kommt einem Freispruch gleich – und einer Verhöhnung des Opfers: drei Jahre Bewährung mit Auflagen. Eine glatte Ermunterung zum Nachmachen. (tw)

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7 Kommentare

  1. Peter Lüdin sagt:

    Man weiss gar nicht, mit welcher Rechtfertigung man den Europäern den Unterhalt für Millionen von angeblichen „Flüchtlingen“ auferlegt. Scheinbar gibt es da auch gar keine Obergrenze und es wäre wohl völlig egal, ob eines Tages dann 100 Millionen angebliche „Flüchtlinge“ auf Sozialhilfe sind und die Beine auf den Tisch legen. Dafür sollte niemand zur Arbeit gehen und Steuern Zahlen müssen.

  2. Mark sagt:

    Es soll keiner denken, diese Richter wären unabhängig. Das sind sie eben nicht! Es gibt für solche Fälle klare Weisungen und Richtlinien aus den Justizministerien.

  3. Bernd Sydow. sagt:

    „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter anerkennend. Ein ganz normaler Mitbürger? Ich bezweifele das. Ein orientstämmiger Mann hat in aller Regel ein ganz anderes Verständnis von Frauen und Mädchen als ein autochthoner Deutscher. In der orientalisch-islamischen Kultur ist das Frauenbild wesentlich von Unterwerfung (unter den Mann) geprägt, und eine Vergewaltigung ist Teil dieser erzwungenen Unterwerfung. In der deutschen Kultur hingegen ist Vergewaltigung eine schwere Gewalttat, die hart bestraft werden muß. Ob alkoholisiert oder nicht ist hier nicht von Belang.

    Dieser syrische Vergewaltiger kann also das Gericht als freier Mann verlassen. Dabei sollte doch auch diesem Richter bekannt sein, daß orientalische Männer und Heranwachsende – nicht zuletzt ob solcher milden Strafen – den deutschen Staat und seine Institutionen für schwach und verachtenswert halten und keinen Respekt vor deutschen Gesetzen haben.
    Für arabische Gewalttäter ist es eine „bewerte Methode“: Sich zunächst alkoholisieren (um später vor Gericht zu behaupten, man sei nicht zurechnungsfähig gewesen), dann ein hilfloses deutsches Mädchen unter Einsatz von Gewalt vergewaltigen, und vor Gericht den Reumütigen und Geständigen spielen – und dann das Gericht als freier Mann verlassen.

    Dieser syrische Vergewaltiger dürfte sich ob seiner Bewährungsstrafe nach Verlassen des Gerichts krumm gelacht haben!

  4. Omasbioladen sagt:

    Auch 15-jährige sind mit Sinnen und Hirn ausgestattet. Nichts gibt diesem Idioten das Recht sich so zu verhalten aber wer mit dem DFeuer spielt kann sich verbrennen. Es bleibt zu hoffen sie lernt draus und heiratet ihn nicht.

  5. Heidi sagt:

    Die Wortwahl des Richters ist vollkommen daneben. Sein Gesätndnis war vermutlich überflüssig, da wahrscheinlich Spuren sichergestellt werden konnten.
    Der Maßstab sollten Männer sein, die selbst unter Rauschmitteln eine derartige Tat nicht begehen. Und das ist bei der Mehrheit, die generell die Persönlichkeitsrechte auch bei Frauen respektieren, der Fall. Daher ist es keine Entschudligung.
    Bis heute fehlt eine öffentliche Ansprache dieser Probleme durch die Regierung, was wirklich öffentlich wirksam wäre. Einerseits werden die Mädchen und Frauen vor solchen Situationen nicht klar gewarnt. Und andererseits fehlt eine entsprechende Ansprache an die Täter in Form einer Vorhaltung eines respektlosen Frauenbildes und einer Verächtlichmachung ihrer Taten.

  6. Mike Hunter sagt:

    Es kotzt einen nur noch an wenn man die deutschen Zeitungen aufschlägt und solche tollen Nachrichten aus der links-grün-roten Regierungszeit liest. Da wünscht man sich doch, dass das man den Zusatz im Namen des Volkes aus dem Urteil entfernt und im Namen der Ampelregierung oder im Namen des Richters, der hoffentlich keine Tochter hat, der das auch passieren kann.

  7. Hector sagt:

    Ein alkoholisierter und deshalb total enthemmter Muselmann, der sich zudem auch noch geständig und reumütig zeigt, da muss man ja als Richter beide Augen zudrücken. Der Mann muss sich aber jetzt bei der nächsten Straftat unbedingt richtig bewähren, um sich ein echtes Urteil zu verdienen (Sark. = off).

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