Polnischer Regierungschef Morawiecki: Ja zur Todesstrafe!

7. Januar 2023
Polnischer Regierungschef Morawiecki: Ja zur Todesstrafe!
International
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Foto: Symbolbild

Warschau. Mit einer knallharten Aussage sorgt der polnische Ministerpräsident Morawiecki für Schlagzeilen: er tritt für die Todesstrafe bei besonders schwerwiegenden Straftaten ein.

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Morawiecki äußerte sich auf Facebook im Rahmen einer Fragerunde. Er befand die Thematik als „sehr hart“ und erklärte dann: „Meiner Meinung nach sollte die Todesstrafe für schwerste Verbrechen zulässig sein.“ Die Abschaffung der Todesstrafe erachtete er als verfrüht.

Die Äußerung sorgte prompt für Widerspruch vonseiten der Opposition. Einige Abgeordnete warfen Morawiecki Populismus, andere autoritäres Gebaren vor. Auch Regierungssprecher Piotr Müller sagte, die Todesstrafe sei „derzeit kein Element der politischen Tagesordnung“.

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Polen hatte die Todesstrafe erst 1997 im Zuge seines EU-Beitritts abgeschafft. Zur vollständigen Beseitigung der Todesstrafe kam es dann im Rahmen der Ratifizierung des Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention. (mü)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Um gleich auf den Punkt zu kommen: Ich bin – gerade bei schwersten Straftaten und Verbrechen – gegen die Todesstrafe! Ein Mörder oder Attentäter, der den Eltern das Liebste genommen hat, was sie besaßen, nämlich ihre Tochter, sollte leiden müssen bis zu seinem Lebensende; angemessen wäre schwere Zwangsarbeit bis zu seinem Tode. Die Todesstrafe wäre in solchen Fällen eine viel zu milde Strafe!

    Es ist ein allgemeiner Irrtum zu glauben, die Todesstrafe sei die härteste Strafe. Nicht wenige Schwerstverbrecher empfinden die Todesstrafe im Vergleich zum Leidenmüssen bis zu ihrem Tod jedoch als Erlösung. Die Todesstrafe würde dem unermeßlichen Leid der Angehörigen des Opfers jedoch nicht gerecht!

    Anläßlich des Todes von Daria Durina durch ein hinterhältiges Bombenattentat schrieb ich auf diesem Forum „Erst kommt die Zeit der Trauer, dann kommt die Zeit der Rache“. Sollte der Attentäter irgendwann gefaßt werden, so wird ihm die Todesstrafe keine Erlösung bringen!

    • Bernd Sydow. sagt:

      Der letzte Satz meines Kommentars ist mißverständlich.

      Er muß richtigerweise lauten:
      Sollte der Attentäter irgendwann gefaßt werden, hätte er kein Anrecht auf die Gnade durch die baldige Bestrafung durch den Tod, vielmehr würde seine Strafe so ausfallen, daß er bis zu seinem Lebensende den Tag verfluchen würde, an dem er geboren wurde!

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