Rot-rot-grüne Sprach-Vorgaben: Berliner Polizisten sollen „diskriminierungssensibel“ reden

21. Dezember 2022
Rot-rot-grüne Sprach-Vorgaben: Berliner Polizisten sollen „diskriminierungssensibel“ reden
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Neues aus Berlin, dem rot-rot-grünen Vorzeigebiotop: dort sollen die rund 27.000 Beschäftigten der Polizei jetzt politisch korrekte Sprachnachhilfe durch das Landeskriminalamt (LKA) erhalten. Sie sollten dabei einen „diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“ erlernen. Die Beamten sollen sich demnach bei der Ausübung ihres Berufes künftig einer Sprache bedienen, „die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst“, heißt es im internen Behördenschreiben.

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In dem vom LKA herausgegebenen Leitfaden werden zahlreiche Beispiele angeführt, wie sich die Beamten künftig ausdrücken sollen. Dabei wird ersichtlich: die Polizisten sollen in Zukunft auf viele Begriffe und Ausdrücke verzichten, die im alltäglichen Sprachgebrauch gang und gäbe sind – die aber die besonderen Befindlichkeiten der Betroffenen nicht berücksichtigen.

So soll etwa die Bezeichnung „Flüchtlinge“ künftig nicht mehr verwendet werden. „Alternativ können Begriffe wie geflüchtete, schutzsuchende oder geschützte Personen verwendet werden, noch besser: geflüchtete Menschen, schutzsuchende Menschen etc.“, heißt es im LKA-Leitfaden.

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Noch viel schlimmer ist das Wort „Asylant“ – viel besser ist „Asylsuchende, asylsuchende Menschen oder Schutzsuchende“. Und Wörter wie „Kopftuchträgerin“, „geistig behindert“ oder „Rasse“ sind ein absolutes Tabu.

Vermintes Gelände ist natürlich auch das Geschlechter-Thema – denn angesichts einer wachsenden Unübersichtlichkeit und hunderten verschiedener Geschlechter können sich Betroffene schnell auf den Schlips getreten fühlen. Hier merkt der Leitfaden an: „Elementar ist es, aufmerksam zuzuhören und wahrzunehmen, wie sich die betreffende Person selbst bezeichnet. Diese Selbstbezeichnung sowie das selbstgewählte Pronomen sind in jedem Fall zu achten und nicht zu hinterfragen.“

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Damit von „Haßkriminalität“ Betroffene, die ohnehin schon Opfer sind, auf keinen Fall durch eine falsche Ansprache erneut diskriminiert werden, soll auch in Dokumenten Sensibilität vorherrschen. Das LKA rät deshalb zu einer „alle Geschlechter inkludierenden Schreibweise mit Genderdoppelpunkt“.

Den Einsatzalltag der Polizisten macht das alles nicht einfacher. Dabei knüpft der LKA-Leitfaden nur nahtlos an das milliardenschwere „Diversity-Landesprogramm“ des rot-rot-„grünen“ Senats an. Auch dort wimmelt es nur so von Formulierungen wie „undokumentierte Migranten“ statt „illegaler Einwanderer“. (rk)

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2 Kommentare

  1. DeSoon sagt:

    .“..selbstgewählte Pronomen sind in jedem Fall zu achten und nicht zu hinterfragen.“
    Eine Führung, die solche Sprachvorgaben einführt, sind zu hinterfragen.
    Babylon Berlin.

    • Kaffeeschlürfer sagt:

      Wenn man es bei über 99 % der Bevölkerung ohnehin macht, kann man es auch bei allen machen. Das gebietet die Höflichkeit und tut keinem weh.

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