Straßenblockaden sind keine Nötigung: Berliner Richter solidarisiert sich mit Klima-Klebern

16. November 2022
Straßenblockaden sind keine Nötigung: Berliner Richter solidarisiert sich mit Klima-Klebern
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Allein an Berliner Gerichten sind derzeit rund 700 Verfahren gegen Klima-Blockierer anhängig, die immer wieder mit Straßenblockaden für Staus und Unmut sorgen. Wegen eines solchen Staus kam unlängst sogar eine verletzte Fahrradfahrerin ums Leben – wegen einer Klima-Blockade kam der Notarzt nicht rechtzeitig durch, und die Verletzte kam zu spät ins Krankenhaus.

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Die Gerichte zeigen sich aber erstaunlich milde. Empfindliche Strafen werden nicht verhängt. Das hat womöglich etwas mit der unverhohlenen Parteilichkeit der zuständigen Justiz zu tun, wie ein aktueller Fall aus Berlin zeigt. Dort erfüllte der Umstand, daß eine Klima-Kleberin stundenlang eine Kreuzung blockierte, nach Ansicht eines Amtsrichters nicht den Tatbestand der Nötigung. Er lehnte daher eine Geldstrafe gegen die Beschuldigte ab.

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Seinen Beschluß begründete der Einzelrichter damit, daß Aktivisten der Ökosekte „Letzte Generation“ zwar nicht Ort und Zeit der Blockade angekündigt hätten. Wohl aber sei ihre generelle Absicht bekannt, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen. Autofahrer könnten also vorsorglich auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umsteigen. Dann müßten sie auch nicht im Stau stehen.

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Die sogenannte Aktivistin hatte sich für mehrere Stunden an einer Kreuzung in Friedrichshain festgeklebt und einen fast zwei Kilometer langen Stau verursacht. (rk)

Foto: Symbolbild

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5 Kommentare

  1. Gelbspötter sagt:

    Unglaublich! Wie dieser Richter wohl reagieren würde, wenn sich jemand vor seiner Haustür ankleben und ihn am Verlassen des Hauses hindern würde?

    • Gelbspötter sagt:

      Falls ein zum x-sten Mal durch so einen „Bapp-Kopp“ genervter Autofahrer ausrastet und diese Terroristen (wie in Italien) handgreiflich entfernt, wird er mit Sicherheit die volle Härte unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen:Finanziell oder körperlich geschädigt zu werden muss er halt hinnehmen.
      Übrigens: Aufgrund des unsäglichen Kommentars eines gewissen Herrn Tadzio Müller zum Tod der Radfahrerin, habe ich mir zugemutet, was dieser „Aktivist“ sonst noch im Netz absondert: Mit der Folge, dass mir beim Lesen übel wurde…

  2. waterboy sagt:

    Mit dieser „Logik“ der Urteilsbegründung dürften viele Straftaten nicht mehr geahndet werden, ein Beispiel: Es ist bekannt, daß in öffentlichen Bereichen generell z.B. Gewaltverbrechen nicht auszuschließen sind. Die Bürger könnten demnach zu Hause bleiben und sich dieser Gefahr nicht aussetzen. Die Täter brauchen demzufolge nicht bestraft werden, die Opfer sind ja selber schuld.
    Richter, die so schwachsinnig argumentieren, sind m.E. sofort ihres Postens zu entheben und mit lebenslangem Berufsverbot zu belegen. Die können sich dann aus Protest irgendwo festkleben…

    • Meyer sagt:

      Zustimmung! Ich frage mich wie dieser Richter urteilen würde, wenn durch einen von diesen Klimaklebern verursachten Stau, ein Notarzt nicht mehr rechtzeitig zu einem verunglückten Angehörigen von ihm gekommen wäre. Außerdem können auch durchaus Busse des ÖPNV durch solche Aktionen behindert werden. Aber wie sagte ein bayrischer Schriftsteller einmal so schön:Er war Jurist und auch sonst nur von mäßigem Verstand.

  3. DeSoon sagt:

    Berliner rot-rot-grüner Sumpf. Welthauptstadt der LGBTIQ+ Szene.Ökospinner Metropole und Regierungssitz der dümmsten Regierung der Welt. 66 Mrd. Schulden und eine marode Verkehrinfrasrtuktur.
    Mensch Berlin, watt willste mehr???

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