Irrenhaus Deutschland: Krimineller Schwarzafrikaner nach 16 Jahren immer noch in Deutschland

21. September 2022
Irrenhaus Deutschland: Krimineller Schwarzafrikaner nach 16 Jahren immer noch in Deutschland
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Frankfurt/Main. Die bundesdeutsche Zuwanderungspolitik ist reich an peinlichen, mitunter unfaßbaren Geschichten. Jetzt ist die Chronik des Versagens um einen weiteren Fall reicher. Es geht um einen Asylanten aus Togo, der es ins Guiness-Buch der Rekorde schaffen könnte. Der Mann wurde sage und schreibe 91mal von der Polizei registriert und ist den Behörden unter zwölf Namen bekannt. Konsequenzen hat das keine – auch nach 16 Jahren wurde der Mann nicht abgeschoben.

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Schon 2006 wurde der Asylantrag des heute 51jährigen Koffi G. abgelehnt. Korrekterweise hätte er längst abgeschoben werden müssen. Tatsächlich wurde wochenlang nach ihm gefahndet, die Polizei warnte gar vor ihm: G. sei gewalttätig, leide unter Verhaltensstörungen, nehme Drogen, sei HIV-positiv.

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Stattliche 91mal trat er in den letzten 16 Jahren polizeiich in Erscheinung: wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl, Raub, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Drogenhandel, Betrug. Koffi G. nutzte 12 verschiedene Falschnamen.

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Die Untätigkeit der Behörden macht fassungslos. Denn der schwarzafrikanische Intensivtäter wurde immer wieder auf freien Fuß gesetzt, auch nach gravierenden Vorfällen. Allein in den letzten Wochen wurde er mindestens dreimal festgenommen – und jedes Mal laufen gelassen. Am 16. August wurde Koffi G. nach Belästigung von Touristen in Koblenz (Rheinland-Pfalz) wegen Widerstand gegen Polizisten festgenommen. Schon am Tag darauf bedrohte er in einer Toilette am Frankfurter Hauptbahnhof zwei Kinder (11 und 12) mit einem Rasierer. Nach einer Nacht im Gewahrsam lehnte es eine Staatsanwältin ab, einen Haftantrag zu stellen. Wieder nur einen Tag später, am 18. August, randalierte Koffi G. erneut am Frankfurter Hauptbahnhof, biß einen Mitarbeiter der DB-Sicherheit in den Oberarm. Das Opfer mußte operiert werden. Der Täter saß einen Tag in Polizeigewahrsam. Diesmal wurde zwar U-Haft beantragt, aber der Antrag wurde vom Ermittlungsrichter abgelehnt.

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Offenbar, so heißt es in dem Bericht, habe Koffi G. erklärt, er werde sich freiwillig in die Psychiatrie begeben. Das tat er demnach aber nicht, floh – und blieb bis vergangene Woche verschwunden. Jetzt wurde Koffi G. wieder einmal gefaßt. Schwer vorstellbar, daß er diesmal mit Konsequenzen rechnen muß. (rk)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Im Interregnum (die kaiserlose Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) brachen Strafverfolgung und Rechtsprechung völlig zusammen. Die Gewaltkriminalität (Morde, Vergewaltigungen, schwere Körperverletzungen etc.) nahm bedrohliche Ausmaße an, es herrschte Gesetzeslosigkeit allerorten (In dieser Zeit entstand auch das Raubrittertum).

    Angesichts dieser schrecklichen Zustände entschlossen sich freie Bürger (Städte-Bürger) zur Selbsthilfe. Sie schlossen sich zu Gruppen (Feme) zusammen und
    gründeten die Feme-Gerichte. Die in der Regel verhängten Strafen waren hart – üblich war bei Todesurteilen das Erhängen des Verurteilten.

    In heutiger Zeit ist Selbstjustiz verständlicherweise verboten. Wer einen geliebten Menschen durch die Hand eines Meuchelmörders verloren hat und bei der Polizei ankündigt, den Täter – sollte er ihn in die Finger kriegen – selber (hart) zu bestrafen, bekommt zu hören „Lassen Sie das, dafür sind wir (Polizei und Justiz) zuständig!“.
    Was ist aber, wenn die hiesige Polizei, Justiz und Ausländerbehörde völlig versagt – wie im Fall dieses schwarzafrikanischen Mega-Intensivtäters aus Togo? Wer sorgt dann für Gerechtigkeit? Nun, im Feme-Zeitalter waren es die freien Bürger!

  2. Harry Schneider CYYZ sagt:

    Deutschland will sich abschaffen und das sieht man eindeutlich.

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