Österreichisches Höchstgericht urteilt: Friseur-Lockdown für Ungeimpfte war rechtswidrig

5. August 2022
Österreichisches Höchstgericht urteilt: Friseur-Lockdown für Ungeimpfte war rechtswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Auch im benachbarten Österreich herrschten monatelang rigorose Corona-Einschränkungen, und Ungeimpfte wurden wie auch hierzulande als Menschen zweiter Klasse behandelt. Viele dieser Maßnahmen werden noch immer juristisch aufgearbeitet. Dabei gibt es mitunter schallende Ohrfeigen für die politisch Verantwortlichen.

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Jetzt stellte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest, daß der Friseur-Lockdown für Ungeimpfte rechtswidrig war.

Im Gegensatz zu den Kirchen mußten Kultureinrichtungen wie Museen und Theater im Herbst 2021 coronabedingt schließen. Dies war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Auch der Friseur-Lockdown von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt durften nur Geimpfte und Genesene einen Friseursalon betreten.

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Der Zeitraum war zu lange, stellte der VfGH fest. In der Begründung heißt es: „Wenn der Verordnungsgeber durch die Aneinanderreihung solcher Verordnungen im Ergebnis eine wochen- oder gar monatelange Ausgangsbeschränkung anordnet, kommt der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme der Grundbedürfnisse des ‚täglichen Lebens‘ (…) eine andere Bedeutung zu als bei einer bloß auf wenige, höchstens zehn Tage angelegten Ausgangsregelung.“ Immerhin ein ermutigendes Urteil, dem womöglich weitere folgen werden. (mü)

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2 Kommentare

  1. Vasary sagt:

    Ich bin neugierig, was für Konsequenzen dieser Urteil haben wird. Ich als ungeimpfte, durfte fast 2 Jahre nirgendwo hin, obwohl jeder sah, dass es Unsinn ist. Ein Kranker geimpfte war o.k., ein nachweislich gesunder Ungeimpfter nicht? Das muss Konsequenzen haben!

  2. Ali Baba sagt:

    In Lettland koennte man einen Friseur im Walde „finden“,/sic!/. Es war nicht allzu
    bequem fuer Kunden..

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