Später Beitrag zur Transparenz: Kanzleramt muß Protokolle der Corona-Kungelrunde herausgeben

7. Juli 2022
Später Beitrag zur Transparenz: Kanzleramt muß Protokolle der Corona-Kungelrunde herausgeben
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Vielleicht ein Beitrag zur Aufarbeitung: das Bundeskanzleramt muß nun seine Kurzprotokolle zu den sogenannten Bund-Länder-Konferenzen während der Corona-„Pandemie“ herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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Die Konferenzen im Bundeskanzleramt, die ab März 2020 stattfanden, gerieten während der „Pandemie“ in die Kritik, weil sie sich als eine Art „Kungelrunde“ neben den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Entscheidungsgremien etablierten, die wichtigste Entscheidungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit traf.

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Der Berliner „Tagesspiegel“ hatte schon im Dezember 2020 beim Bundeskanzleramt beantragt, ihm unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den Kurzprotokollen der Konferenzen zu gewähren.

Das Bundeskanzleramt lehnte die Herausgabe mit der Begründung ab, ihr stehe der „Schutz von behördlichen Beratungen und des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“ entgegen. Eine Veröffentlichung könne einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch beeinträchtigen. Eine entsprechende Berichterstattung bringe eine neue und „ungewollte Dynamik“ in die weiteren Beratungen zur Pandemiebekämpfung.

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Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Dienstag mitteilte, verpflichtete die 2. Kammer das Bundeskanzleramt nun, der Zeitung Zugang zu den Kurzprotokollen zu gewähren. Die Bund-Länder-Konferenzen seien zwar als „Beratungen von Behörden“ von Paragraf 3 Nr. 3b des Informationsfreiheitsgesetzes erfaßt. Geschützt sei jedoch nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Das Bundeskanzleramt habe auch nicht dargelegt, welche Passagen welcher Kurzprotokolle den Vorgang der Willensbildung und Abwägung abbildeten. Zudem sei eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen nicht nachvollziehbar dargelegt.

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Der Verweis des Kanzleramtes auf die andauernde Pandemielage und die Möglichkeit erneuter Bund-Länder-Konferenzen begründe außerdem keinen Dauer-Beratungsprozeß. Beobachter erwarten nun Aufschluß über die tatsächliche Entscheidungsfindung im Rahmen des Gremiums. Dieses war nicht nur wegen seiner Intransparenz früh kritisiert worden, sondern auch wegen der Auswahl der „Experten“ – wie inzwischen bekannt ist, hatten maßnahmen-kritische Fachleute keinen Zutritt zu den Beratungen, weshalb bis heute die Vermutung im Raum steht, daß die gravierendsten Entscheidungen – etwa über die Aussetzung wichtiger Grundrechte – von Anfang an feststanden. (rk)

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