Folge des Pädophilengesetzes: Mehr Beschwerden wegen Homosexualität in der Öffentlichkeit

9. Januar 2022
Folge des Pädophilengesetzes: Mehr Beschwerden wegen Homosexualität in der Öffentlichkeit
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. In Ungarn ist seit gut einem halben Jahr das sogenannte „Pädophilengesetz“ in Kraft, gegen das die EU im Sommer eine wütende Kampagne entfesselt hat. Seit der Verabschiedung der Gesetzesänderung sind bei der Medienbehörde mehr als 130 Beschwerden unter Berufung auf die Darstellung von Homosexualität oder den Schutz von Minderjährigen eingegangen. Im Jahr zuvor betrug diese Zahl im gleichen Zeitraum nur 32.

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Das am 15. Juni verabschiedete Gesetz verbietet, pornografische Inhalte und Inhalte, die Sexualität zu eigenen Zwecken darstellen, Kindern unter achtzehn Jahren zugänglich zu machen. Die neuen Vorschriften verbieten auch die Zurschaustellung oder Förderung von „Geschlechtsanomalien, Geschlechtsumwandlungen und Homosexualität“. Bei Regierungsstellen können Bürger seither Beschwerden einreichen, wenn sie den Verdacht haben, daß gegen die verschärften Bestimmungen verstoßen wurde.

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In einigen Fällen gehen die Behörden allerdings davon aus, daß sich die Beschwerdeführer über die neuen Bestimmungen lustig machen wollten. So wurde im westungarischen Komitat Vas eine Beschwerde mit der Begründung eingereicht, daß die Geschichten von Dornröschen, „König der Löwen“, „Mulan“ und sogar „Pumuckl“ die traditionellen Geschlechterrollen in Frage stellen. Das Regierungsbüro untersuchte den Fall vierzehn Tage lang, kam aber dann zu dem Schluß, daß der Antrag nicht ausreichend begründet war.

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In einem Fall wurde auch eine Geldbuße verhängt. Das Komitatsamt Pest verhängte gegen den Herausgeber des Buches „Was für eine Familie!“ eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Forint (rund 700 Euro), weil das Buch über Regenbogenfamilien „in irreführender Weise im Buchhandel plaziert wurde. Das Buch von Lawrence Schimel und Elīna Brasliņa hätte demnach gekennzeichnet werden müssen, weil es „keine normalen Familien darstellt“. Amtsleiter Richárd Tarnai erklärte gegenüber dem Fernsehsender HírTv, daß der Verleger das Gesetz nicht beachtet habe, wonach es einen besonderen Hinweis verlange, daß das Buch „einen anderen Inhalt als den üblichen“ habe. Der mit einer Geldbuße belegte Händler hat den Fall vor Gericht gebracht.

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Eine Bibliothek im Komitat Pest wurde ebenfalls angezeigt, weil sie ein Buch über Homosexualität in einem auch für Kinder zugänglichen Regal vorrätig hielt; da das Buch zum Zeitpunkt der Untersuchung jedoch nicht mehr vorhanden war, wurde kein Verfahren eingeleitet. (mü)

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