„Totale Migrationswelle“ – Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Prof. Rupert Scholz im ZUERST!-Interview

2. November 2021
„Totale Migrationswelle“ – Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Prof. Rupert Scholz im ZUERST!-Interview
National
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Foto: Symbolbild

Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz im ZUERST!-Gespräch zum Afghanistan-Desaster und zur Lage der Nation

Herr Professor Scholz, die Sicherheitslage in Afghanistan ist fragil. Der übereilte Abzug hat die Konstruktionsmängel des gesamten Militäreinsatzes eklatant aufgedeckt. Aber wiegt es nicht noch viel schwerer, daß die Bundesregierung ihr politisches Versagen offenbar mit einer erneuten Grenzöffnung für afghanische Migranten wiedergutzumachen sucht?

Scholz: Der übereilte Abzug aus Afghanistan ist eine echte Katastrophe, die auch Deutschland zu verantworten hat. Man hat in Afghanistan mit offenkundig völlig falschen Erwartungen oder Zukunftshoffnungen operiert. Das Ergebnis ist ein totales Desaster, für das sogar 59 deutsche Soldaten ihr Leben lassen mußten. Dies alles kann man nicht über eine Grenzöffnung zugunsten von Afghanen reparieren. Natürlich muß man sich um die Afghanen kümmern, die für die Bundeswehr oder Nachrichtenmagazinfür deutsche Verwaltungen in Afghanistan gearbeitet haben. Denn diesen droht durch die Taliban nicht Gutes. Aber dies alles kann nur über das Asylrecht und dessen strenge Kontrolle gewährleistet werden. Eine Grenzöffnung für Afghanen nach dem Muster von 2015 kann nicht wieder in Betracht kommen.

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Sie beklagten bereits in einem Interview mit der Welt aus dem Jahr 2018, „daß das Asylrecht längst überfordert wird durch eine viele Hunderttausende umfassende Einwanderungswelle“. Neben Afghanistan wächst auch der Migrationsdruck über das Mittelmeer, den Balkan und Osteuropa. Droht uns diese „Einwanderungswelle“ erneut?

Scholz: Die im Jahre 2015 von der Bundesregierung eingeleitete totale Migrationswelle hat uns nicht nur rund zwei Millionen Migranten beschert, sondern sie hat auch wesentliche Rechtsverstöße begründet. Dies darf sich nicht wiederholen. Deutschland ist schon heute nach den USA dasjenige Land, das die zweithöchste Migrantenzahl aufweist, obwohl Deutschland ein relativ kleines und keineswegs wirtschaftlich allmächtiges Land ist.

Im damals geführten Welt-Interview ging es auch um Ihren Vorschlag, den Asylrechtsartikel 16a im Grundgesetz zu ändern. Mit welchem Ziel?

Scholz: Artikel 16a Grundgesetz, der das Asylrecht gewährleistet, wird in aller Regel fälschlich als reines Freiheitsrecht definiert, das heißt, man glaubt, daß jedermann auf der Welt Anspruch auf Asylgewährung in Deutschland hat. Dies ist jedoch nicht richtig. Das Asylrecht ist in Wahrheit und vor allem ein Leistungsrecht; und Leistungsrechte enthalten auch definitive Kapazitätsgrenzen – von der Aufnahmefähigkeit angefangen über Integrationsprobleme bis hin zu den wirtschaftlichen und sozialen Finanzfolgen. Dies sollte auch in den aktuellen Text des Artikels 16a Grundgesetz klarstellend aufgenommen werden.

Sie warnten in der Vergangenheit wiederholt davor, daß die Kosten der Masseneinwanderung die „Belastbarkeit des Sozialstaats“ auf die Probe stellten. Brauchen wir eine Obergrenze?

Scholz: Im vorstehenden Sinne steht die „Belastbarkeit des Sozialstaats“ definitiv auf dem Prüfstand. Richtig ist es demgemäß, wenn eine entsprechende Obergrenze für die Aufnahme von Migranten festgelegt wird. Dies sollte auch und vor allem bereits im europäischen Rahmen geschehen, zumal fast alle Mitgliedsstaaten der EU keineswegs mit der bisherigen deutschen Migrationspolitik einverstanden sind.

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Anfang 2020 erklärten Sie: „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig.“ Inwiefern?

Scholz: Die Migrationsentscheidung 2015 war verfassungswidrig, weil sie ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des Asylrechts gemäß Artikel 16a Grundgesetz erfolgte. Sie war des weiteren europarechtswidrig, weil die europarechtlichen Regelungen von Schengen und von Dublin mißachtet wurden. Vor allem die Regelungen des Dublin-Protokolls wurden total mißachtet. Obwohl dieses Protokoll ausdrücklich verfügt, daß ein Asylant in demjenigen Staat der EU sein Asylverfahren durchzuführen hat, in dem er erstmals ankommt. Dies alles wurde von der damaligen Bundesregierung schlicht mißachtet und wurde demgemäß auch von anderen europäischen Regierungen, beispielsweise vom österreichischen Kanzler Sebastian Kurz, mit Recht kritisiert.

Afghanistan beschäftigt die Öffentlichkeit aber nicht nur in bezug auf die Einwanderungspolitik. Die jüngsten Geschehnisse rund um den Flughafen in Kabul haben auch gezeigt, wie wichtig ein kampfstarkes und erfahrenes Spezialeinsatzkommando für Deutschland ist. Als früherer Verteidigungsminister: Wie beurteilen Sie den derzeitigen Umgang mit dem KSK?

Scholz: Die Probleme am Flughafen von Kabul dokumentieren nichts anderes als das bereits vorhin skizzierte Gesamtdesaster der Afghanistanpolitik. Gerade solche Situationen formulieren Herausforderungen, denen nur entsprechend leistungsfähige Formationen der Bundeswehr, wie das KSK, gerecht werden können. Um so bedauerlicher und tragischer ist es, daß auch dieser Aspekt in der Militärpolitik der Bundesregierung seit Jahren mißachtet worden ist. Das KSK wurde nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit und Konsequenz gepflegt und auch ausgebaut. Es geschah vielmehr in aller Regel das Gegenteil – bis hin zu Diskreditierungen von KSK-Angehörigen, die sich zu nichts anderem als einem legitimen Patriotismus bekannt haben.

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In der Bundeswehr herrscht auch sonst viel Unmut über die politische Führung. Die Investitionen in Ausrüstung, Fahrzeuge und Personal stagnieren, das Heer fristet ein Schattendasein, Flugzeuge und Schiffe sind oftmals nicht einsatztauglich. Gleichzeitig wachsen aber die Aufgaben in internationalen Missionen wie an der NATO-Ostflanke im Baltikum oder in der Krisenregion Westafrika. Können Sie diese Diskrepanz nachvollziehen?

Scholz: Es ist richtig, daß in der Bundeswehr viel Unmut über die politische Führung besteht. Es ist leider auch richtig, daß die Investionen in Ausrüstung, Ausbildung und Personal absolut notleidend sind. Seit Jahrzehnten kümmert sich unser Staat nicht hinreichend um die Bundeswehr – bis hin zur Aussetzung der Wehrpflicht, die nach wie vor schwer zu rechtfertigen ist. Man kann zwar den Schritt zur Berufsarmee und weg von der Wehrpflicht vornehmen. Dies setzt aber voraus, daß gerade personalpolitisch die notwendigen Übergangsregelungen geschaffen werden. Aber eben dies ist beim seinerzeitigen Ausstieg aus der Wehrpflicht von vornherein außer acht gelassen worden. Die der Bundeswehr aufgegebenen internationalen Missionen sind im wesentlichen gerechtfertigt, vor allem auf der Grundlage der Bündnispolitik, so im Baltikum wie auch in der Sahel-Zone. Aber bei alledem fehlt in Wahrheit ein wirklich tragendes und auch weiterführendes strategisches Grundkonzept. Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über militärische Strategie und damit die erste Voraussetzung wirklicher Verteidigungsfähigkeit nicht einmal mehr nachgedacht.

Zu einem anderen Thema: Wie beurteilen Sie als Staatsrechtler das vieldiskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz?

Scholz: Das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts halte ich für im Ergebnis nicht zutreffend. Hier hat das Bundesverfassungsgericht, so wichtig der Klimaschutz ist und so selbstverständlich er auch tatbestandlich unter den Umweltschutzartikel 20a des Grundgesetzes fällt, überinterpretiert beziehungsweise überzogen. Im Ergebnis läuft dieses Urteil auf einen Grundrechtsschutz schon für künftige Generationen hinaus – sogar mit der Folge der subjektiven Einklagbarkeit für heutige Umweltschutzverbände und so weiter. Der Artikel 20a Grundgesetz, den ich seinerzeit als Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat formuliert habe, stellt definitiv keine subjektiv-rechtliche Regelung, sondern eine ausschließlich objektiv-rechtliche Staatszielbestimmung dar. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung nicht hinlänglich beachtet worden. Das gleiche gilt für die hier grundrechtlich aufgeladene Zukunftsvision. Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, daß gerade Zukunftsentscheidungen zur Infrastruktur, zu der auch der Klimaschutz gehört, von einem hohen Maß an politischem Ermessen der jeweils agierenden Staatsorgane begleitet werden und erst insgesamt normativ verfaßt werden. Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht über viele Jahrzehnte immer wieder betont – und dies mit Recht. In der jetzigen Entscheidung allerdings geschieht buchstäblich das Gegenteil; und dies wird sich – wie ich fürchte – in der Klimaschutzpolitik der Zukunft nicht etwa rechtfertigen, sondern eher kontraproduktiv auswirken.

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Die Polarisierung in der Klima- und Umweltpolitik wird mit ethisch hehren Worten geführt. Besteht die Gefahr, daß Moral über Recht bestimmt?

Scholz: Diese Gefahr besteht immer wieder und nicht zuletzt verstärkt über das vorgenannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In unserer gesamten Politikwird immer wieder zu wenig zwischen Moral und Recht unterschieden und gerade dann, wenn man eine bestimmte moralische Forderung glaubt unterstützen zu müssen, diese zur angeblich sogar normativ verbindlichen Vorgabe überhöht. Moral und Recht sind aber stets zu unterscheiden. Der demokratische Rechtsstaat fordert für das Recht das demokratische Gesetz und nicht die mitunter sehr singulären Moralinforderungen einzelner Interessenten.

Die Aushöhlung geltenden Rechts in der Asylfrage, Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie, parteipolitisch oder moralisch aufgeladene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Vertrauensverlust in die Politik: Ist der Rechtsstaat in einer Krise?

Scholz: Der grundgesetzliche Rechtsstaat ist in unserem Lande nach wie vor im wesentlichen intakt. Aber die kritischen Symptome häufen sich zunehmend; und hier muß sorgfältige Gegenwehr aufgebracht werden. Kein Rechtsstaat fällt buchstäblich vom Himmel. Jeder funktionstüchtige Rechtsstaat muß gepflegt, gehegt und den jeweiligen Gefährdungen gegenüber entsprechend weiterentwickelt werden. Das Bewußtsein hierfür fehlt in unserem Land leider zunehmend mehr. Das Ergebnis heißt: Vertrauensverlust in die Politik. Rechtsstaatlich problematisch sind in vielfacher Hinsicht auch die Entscheidungen zur Corona-Pandemie. Hier hat sich ein exekutivischer Regelungsprimat entwickelt, der in mehrfacher Hinsicht auch mit den rechtsstaatlich vorrangigen Grundrechten kollidiert hat und kollidiert. Auch dies hat zu einem wesentlichen Substanzverlust des freiheitlichen Rechtsstaates und seiner Stabilität geführt.

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Insbesondere die einstmals allmächtigen Volksparteien CDU und SPD vereinigen auf sich kaum noch 50 Prozent der Wähler, die Mitgliederzahlen schwinden, qualifizierter Nachwuchs fehlt. Ist die klassische „Volkspartei“ ein Auslaufmodell?

Scholz: Die Stabilität unserer grundgesetzlichen Demokratie lag über Jahrzehnte bei dem Primat der beiden großen Volksparteien CDU/CSU und SPD. Ihre Konkurrenz und ihre Orientierung an der jeweiligen Gesamtbevölkerung entwickelte sie zu entsprechenden Volksparteien, die CDU/CSU von Anfang an und die SPD spätestens nach dem Godesberger Programm. Dies hat zur Stabilität und Vitalität unserer Demokratie entscheidend beigetragen. Die Konkurrenz dieser beiden großen Volksparteien war wahrhaft segensreich. Dies hat sich inzwischen aber wesentlich geändert. Die Zahl der Parteien ist gewachsen, Splitterparteien sind hinzugekommen und ebenso Parteien an den politischen Rändern rechts und links.

Sie selbst sind seit 1983 CDU-Mitglied, waren Bundesverteidigungsminister und in zahlreichen Ämtern und Mandaten für die Union engagiert. Schmerzt Sie die inhaltliche Entkernung Ihrer Partei?

Scholz: Die inhaltliche Entkernung der CDU/CSU schmerzt mich in der Tat. Ich habe diesen Prozeß schon seit Jahren beobachten müssen und auch vielfach meine entsprechende Kritik hieran geäußert. Dies aber stets ohne jeden Erfolg.

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Mit dem Fokus auf die bürgerliche Mitte und nach Jahren der Großen Koalition ging eine scharfe Abgrenzung zur AfD einher. Gleichwohl gibt es auf kommunaler und informeller Ebene, insbesondere in den neuen Bundesländern, durchaus Absprachen und Zusammenarbeit. Ist eine Ausgrenzung der AfD auf Dauer haltbar?

Scholz: Gerade die wesentliche programmatische Entkernung der CDU/sogar noch erheblich mehr. Diese Wähler muß man achten und kann man nicht mit ihrer Wahlentscheidung verteufeln oder schlicht zu Extremisten erklären. Eine solche Wählerbeschimpfung ist absolut undemokratisch und für den Bestand unserer Demokratie hoch gefährlich. In diesem Sinne gehe ich davon aus, daß eine Ausgrenzung der AfD auf Dauer kaum haltbar sein wird. Dies jedenfalls dann nicht, wenn die AfD sich nicht möglicherweise selbst zerlegt. Manche Aspekte für eine solche Entwicklung liegen deutlich auf der Hand.

Herr Professor Scholz, vielen Dank für das Gespräch.

Bildquelle: Wikimedia/Pongraczbalintlaszlo/CC BY-SA 4.0

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4 Kommentare

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  2. Bernd Sydow. sagt:

    Der Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz ist ein typischer Vertreter des wertkonservativen Flügels seiner CDU – soweit man von der Existenz eines solchen Flügels in dieser Partei überhaupt noch sprechen kann. In früheren Zeiten (vor Angela Merkel) war Scholz‘ CDU durchaus eine Partei, auf die – neben der SPD – die Bezeichnung Volkspartei zutraf. Unter Merkel setzte dann eine „Sozialdemokratisierung“ der CDU ein, und selbige mutierte durch den Verlust ihres traditionellen Markenkerns zu einer quasilinken Partei der Beliebigkeit, sozusagen zu einer „Volkspartei“ ohne Volk und Kompaß. Bemerkenswerterweise erwähnt Rupert Scholz den Namen der Kanzlerin, Angela Merkel, die mit ihrer Asyl- und Grenzöffnungs-Politik so viel Unheil über unser Deutschland gebracht hat, hier mit keiner Silbe.

    Im Jahre 2013 gründete sich die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Weshalb? Nun, weil es bislang keine „echte“ Oppositionspartei gab, die Merkel in die Parade fahren konnte oder wollte. Heute ist die AfD als Oppositionspartei im Deutschen Bundestag eine feste Größe.

    Leider hat Rupert Scholz sich nicht dazu geäußert, warum es nach seiner Meinung zur Gründung der Alternative für Deutschland kam und weshalb sie nach relativ kurzer Zeit so großen Erfolg bei unseren Bürgern hatte!

    • Jürgen Rossel sagt:

      Hatte sich dazu nicht geäußert?

      Was hätten Sie auch von einem „cdu politiker“ anderes erwartet?

      Seit 1983 Mitglied dieser cdu?

      Und auch vielfach meine entsprechende Kritik hieran geäußert?

      Dies aber stets ohne jeden Erfolg!

      War auch Mal in diesem „Verein“ tätig gewesen!

      Aber dies auch ohne stetigem Erfolg!

      Was glauben Sie, wie schnell ich aus diesem „Verein“ wieder heraus war.

  3. Spionageabwehr sagt:

    „Totale Migrations“-WAFFE

    Ob das schon Washingtons Rache ist?
    Weil sich die Deutschen nicht mehr mit dem genverseuchten Zeug
    „impfen“ lassen wollen?

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