Unfaßbare Diskriminierung: Corona-Verdächtige muß bei Bomben-Evakuierung in Quarantäne bleiben

18. Oktober 2021
Unfaßbare Diskriminierung: Corona-Verdächtige muß bei Bomben-Evakuierung in Quarantäne bleiben
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Die Diskriminierung Ungeimpfter nimmt immer unglaublichere Formen an. In München wurde jetzt nach einem Bombenfund einer Frau untersagt, ihre Wohnung zu verlassen, während alle anderen Einwohner von der Feuerwehr evakuiert wurden. Grund: die Frau war als Kontaktperson eines positiv auf Corona getesten Kindes erfaßt und befand sich deshalb in Quarantäne. Diese durfte sie selbst während der Bomben-Bedrohung nicht verlassen.

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Um geschützt zu sein, sollte Julia W. sich während der Entschärfung der Bombe nur in einem bestimmten Bereich ihrer Wohnung aufhalten. Dem Radiosender Gong 96.3 teilte sie mit: „Ich war die Kontaktperson von einem auf Corona positiv getesteten Kind. Darum sollte ich in meiner Wohnung bleiben.“

Symptome, die auf das Virus hinweisen, hatten weder das Kind noch die Frau. Sogar der Luftraum über dem betroffenen Gebiet wurde gesperrt. Damit die Feuerwehr sichergehen konnte, daß sich außer der Frau niemand mehr in dem Gefahrengebiet aufhielt, kreiste ein Polizeihubschrauber darüber. Der Betroffenen wurde mitgeteilt, daß sie sich nur in einem bestimmten Bereich in ihrer Wohnung aufhalten solle.

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Die Bombenentschärfung verlief problemlos. Nach 20.30 Uhr durften die Anwohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Wäre es zur Detonation gekommen, hätten die Münchner Behörden billigend in Kauf genommen, daß eine symptomlose – gesunde – Corona-Verdächtige durch die Explosion zu Schaden gekommen wäre. (mü)

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3 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Ein Stück aus dem Tollhaus par excellence!

  2. Gelbspötter sagt:

    Da immer noch und überall in der Republik Weltkriegs-Blindgänger bei Bauarbeiten gefunden werden, wird das Münchner Beispiel wohl bundesweit Schule machen: das Verweigern einer vorsorgliche Evakuierung wird dann zur eleganten Möglichkeit, die renitenten Ungeimpften definitv los zu werden – oder zur Spritze zu treiben.

  3. Pack sagt:

    Die lt. Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung wird auch anderweitig nicht eingehalten …
    Papier ist eben geduldig!

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