Laibach/Ljubljana. Im Streit um den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Gesetzgebung bekommt Brüssel jetzt auch Gegenwind aus Slowenien. Der Regierungschef des EU-Vorsitzlandes Slowenien, Janez Jansa, sieht keinen Vorrang des EU-Rechts vor den nationalen Rechtsordnungen – und demonstriert damit den Schulterschluß mit Polen und Ungarn. „Das EU-Recht steht über den nationalen Gesetzen, hat aber keinen Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten“, sagte Jansa in einem Interview mit der polnischen Nachrichtenagentur PAP.
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Die national-konservative Regierung in Warschau läßt diese Frage derzeit vom Höchstgericht prüfen. „Keine EU-Institution hat das Recht, irgendeinem Mitgliedsstaat etwas aufzuzwingen, was im Widerspruch mit ihrem Verfassungsrecht steht“, sagte Jansa.
Er stellt sich damit gegen eine zentrale Säule der – nicht unumstrittenen – europäischen Rechtsordnung, nämlich daß das Europarecht über jenem der Mitgliedstaaten stehe. Obwohl die europäischen Völker über diese Frage niemals abstimmen durften, besteht die EU-Kommission darauf und argumentiert: nur so könne sichergestellt werden, daß sich alle 27 Mitgliedstaaten in gleicher Weise an die gemeinsam vereinbarten Normen halten.
Mit Blick auf den schwelenden Rechtsstaatskonflikt zwischen Brüssel einerseits und Staaten wie Ungarn und Polen andererseits pocht der slowenische Regierungschef auf „Verständnis“ für die besonderen historischen Umstände und Ausgangspositionen der einzelnen Mitgliedsstaaten, „auch im Bereich der Gerichtsbarkeit“. In Brüssel und Luxemburg lehnt man so viel Pluralismus kategorisch ab. (mü)
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Grundgesetz wurde uns von den Siegern diktiert.
Eine Verfassung haben wir bis heute noch nicht!
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Quellennachweis: Glaubensnachrichten
Die Verfassung ist vom Volk gebilligt. „EU-Recht“ nicht. Es ist wie der Befehl von Eroberern …
Sie irren. Über die deutsche Verfassung bzw das
GG ist niemals abgestimmt worden.
Bei uns sagt man: Wenigstens noch einer der seine Hose am Hintern hat!
[…] Slowenischer Präsident widerspricht Brüssel: „EU-Recht steht nicht über der Verfassung“ […]