Fall Nawalny: Fragwürdige OPCW-Ergebnisse

24. Juli 2021
Fall Nawalny: Fragwürdige OPCW-Ergebnisse
International
2
Foto: Symbolbild

Moskau. Noch vor einem Jahr war das Thema der mutmaßlichen „Vergiftung“ des liberalen russischen Bloggers Alexej Nawalny in allen Medien. Doch mittlerweile ist es ruhig um den Skandal geworden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Alexej Nawalny war am 22. August 2020 mit Vergiftungserscheinungen aus Rußland zur ärztlichen Behandlung nach Berlin geflogen worden – zwei Tage, nachdem der Blogger auf einem russischen Inlandsflug zusammengebrochen war. Die deutsche Bundesregierung teilte mit, Nawalny sei „zweifelsfrei“ mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel verurteilte bereits gemeinsam mit Bundesaußenminister Heiko Maas den „versuchten Giftmord“ und kündigte an, daß gemeinsam mit den Partnern in der EU und der NATO nun über eine „angemessene“ Reaktion entschieden werden solle.

Doch die Ermittlungen gerieten schnell ins Stocken. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hatte Deutschland mehrmals um Übermittlung von Daten gebeten, um in Rußland sein Strafverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Vergiftung Nawalnys einzuleiten. Doch anstatt mit den russischen Strafermittlungsbehörden zu kooperieren, wandte sich Deutschland direkt an die „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW). Die legte im Oktober 2020 ihren Bericht vor, in dem sie bestätigt, daß Nawalny mit dem Nervenkampfstoff „Nowitschok“ vergiftet worden sei.

Während die gesamte westliche Presse sich bestätigt fühlte, demonstrierte Moskau gegen die in dem OPCW-Bericht vorgelegten Beweise. Denn diese, so Rußland, ließen sich nicht gegenprüfen.

Der brisante OPCW-Bericht zum Fall Nawalny wurde nun noch einmal zum Thema während der 97. Sitzung des OPCW-Exekutivrates Anfang Juli. Bei der Sitzung wurde der Berichtsentwurf über die OPCW-Aktivitäten im vergangenen Jahr diskutiert, der offensichtlich einige erstaunliche Unstimmigkeiten enthielt. So geht aus dem Berichtsentwurf hervor, daß beim OPCW-Sekretariat am 4. September 2020 ein Ersuchen aus Berlin eingegangen sei mit der Bitte um technische Unterstützung „im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Vergiftung eines russischen Staatsbürgers“.

Für Überraschung sorgte vor allem die schnelle Reaktion der OPCW bezüglich der deutschen Anfrage. Die Bildung einer technischen Gruppe, die sofort damit beginne, an einem Fall zu arbeiten, sei äußerst untypisch, so Beobachter.

Die russische Seite kritisiert dabei vor allem, daß ihr lediglich der Bericht vorgelegt worden sei, die darin genannten Ergebnisse aber nicht verifizierbar seien. Rußlands ständiger OPCW-Vertreter Alexander Schulgin spart nicht mit Kritik am Nawalny-Bericht. Solange Moskau keine Dokumente, Beweisstücke und Proben erhalte, die belegten, daß ein Giftstoff in den Tests von Nawalny gefunden worden sei, werde man das Ergebnis ignorieren, sagte der Diplomat. (CF)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

 1,605 Leser gesamt

2 Kommentare

  1. […] Kinderschutzgesetz auf dem Prüfstand: Jetzt hat der Souverän das Wort — zuerstFall Nawalny: Fragwürdige OPCW-Ergebnisse — zuerstStreit um Nord Stream 2: Fadenscheiniger Kompromiß mit den USA — zuerstMit Volldampf in […]

  2. Bernd Sydow. sagt:

    Nachdem der russische Blogger und Putin-Kritiker Nawalny während eines Inlandfluges mit Vergiftungserscheinungen zusammengebrochen war, wurde vom Westen – allen voran von Kanzlerin Merkel – umgehend der Kreml (sprich: Putin) für diesen vermeintlichen Giftanschlag verantwortlich gemacht. Dies erinnerte mich an den seinerzeitigen Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge, für den sofort – wie in einem Reflex – Rechtsextremisten verantwortlich gemacht wurden – bis sich herausstellte, daß es radikale Moslems waren.

    Bei den nachfolgenden Untersuchungen in Deutschland, wohin Nawalny ausgeflogen worden war, wurde streng darauf geachtet, daß die russische Generalstaatsanwaltschaft keine Möglichkeit bekam, „Beweise“ und „Ergebnisberichte“ zu sichten, die sich von selbiger verifizieren ließen und für Ermittlungen brauchbar waren. Damit war für mich klar wie Kloßbrühe, daß der Westen an der uneingeschränkten Wahrheit gar nicht interessiert war, sondern nur daran, den Kreml, also Putin, vor der Weltöffentlichkeit ein weiteres Mal zu kriminalisieren, um weitere Sanktionen gegen die Russische Föderation zu rechtfertigen.

    Anmerkung: Im deutschen Strafrecht wird auch dem schlimmsten Gewaltverbrecher ein Verteidiger (oder mehrere) zur Seite gestellt, und der Richter ist verpflichtet, neben den belastenden Faktoren auch die entlastenden Faktoren zu berücksichtigen!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.