Nächste Abschiebepleite in Sicht: Syrien-Terroristen sollen freiwillig ausreisen

6. Juli 2021
Nächste Abschiebepleite in Sicht: Syrien-Terroristen sollen freiwillig ausreisen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Erfahrung lehrt, daß dabei nicht viel herauskommen kann: das Bundesinnenministerium will Straftäter und gefährliche Extremisten aus Syrien künftig verstärkt des Landes verweisen. Aber schon die Ankündigung von Staatssekretär Teichmann ist denkbar nebulös: derzeit würden verschiedene Optionen geprüft, wie sich dies umsetzen ließe.

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Eine Option, die der Staatssekretär aufführt, ist die Verbringung von terroristischen Gefährdern in Landesteile, die nicht (!) von der syrischen Armee beherrscht werden. Dabei böte nur diese Option die Chance, daß den Abschiebekandidaten im Heimatland der Prozeß gemacht wird, nachdem sie sich im jahrelangen Krieg in Syrien dort oft schlimmster Verbrechen schuldig gemacht haben. Doch gerade das will die Bundesregierung offenbar nicht.

Aber es wird noch fragwürdiger. Man überlege im Seehofer-Ministerium außerdem, ließ Teichmann durchblicken, „ob wir Syrern, die in Haft sind, anbieten, ihnen einen Teil ihrer Reststrafe zu erlassen, wenn sie ausreisen“. Bundesweit soll es derzeit rund 50 Inhaftierte geben, für die dies in Frage käme – und die das Ambiente einer deutschen Haftanstalt vermutlich eher ungern mit dem eines syrischen Gefängnisses tauschen würden.

Laut Bundesinnenministerium haben 2019 347 Syrer für die Rückkehr in ihr Heimatland von Deutschland finanzielle Unterstützung erhalten. Im vergangenen Jahr waren es noch 83 Rückkehrer, und in den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien 42 Syrer bei der Rückkehr unterstützt worden.

Einer effizienten Abschiebepraxis nach Syrien hat sich die Bundesregierung im übrigen selbst beraubt, indem sie während des vom Westen angeheizten Krieges die diplomatischen Beziehungen zu Damaskus abbrach. Weil infolgedessen auch kein Flugverkehr zwischen Deutschland und Syrien stattfindet, können syrische Abschiebekandidaten schon rein technisch nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. (rk)

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