Noch mehr Zensur: Bundesjustizministerin geht gegen Telegram vor

18. Juni 2021
Noch mehr Zensur: Bundesjustizministerin geht gegen Telegram vor
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das war zu erwarten: nachdem die großen sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter auf Linie gebracht wurden und im Auftrag des Gesetzgebers massiv Zensur ausüben, soll jetzt gegen die kleineren Anbieter Front gemacht werden, die sich dem staatlichen Zugriff insbesondere deutscher Behörden bislang verweigern. Konkret ist davon der Messenger-Dienst Telegram betroffen. Es ist ein offenes Geheimnis, daß Telegram der Bundesregierung vor allem deshalb ein Dorn im Auge ist, weil dort viele bei Facebook und Twitter Zensierte eine neue virtuelle Heimat gefunden haben.

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Jetzt hat Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram auf den Weg gebracht. Das Ministerium ließ mitteilen, daß zwei Anhörungsschreiben an den derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Dienst geschickt wurden.

Insbesondere gehe es darum, daß Telegram keine „leicht erreichbaren und unmittelbar erkennbaren“ Meldewege für straffähige Inhalte eingerichtet hat. Infolgedessen verwenden weltweit mehrere Hunderte Millionen Nutzer den Dienst als Plattform für den Austausch etwa von rechten Gruppen. Dies (!) stelle einen Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dar.

Einer Ministeriumssprecherin zufolge ernannte Telegram bislang auch keine Person für Gerichtskontakte in Deutschland und muß nun Stellung dazu nehmen.

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Schon im Januar hatte sich die SPD-Ministerin dafür starkgemacht, kleinere Messenger-Dienste schärfer zu regulieren. „Wir dürfen nicht zulassen, daß ungebremst strafbare Haßkommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden“, kam die SPD-Politikern der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber auf den Punkt. Letztlich geht es der Bundesregierung aber nicht um „Haßkommentare“, sondern um Zensur und Meinungskontrolle. (rk)

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4 Kommentare

  1. Realist sagt:

    Die künstlich durch die Regierung erzeugte Problematik ‚Hasskommentare‘ ist ein Instrument um Zensur zu rechtfertigen. Es braucht schlicht genügend Dummköpfe in der Wählerschaft, die diesen Behauptungen folgen. Und wie Schlachtvieh scheinen die Wähler genau die Parteien weiterhin zu wählen, die ihnen die Rechte wie Meinungsfreiheit oder das Recht auf Selbstbestimmung – auch im Bereich der demographischen Zusammensetzung – immer weiter nehmen. Es ist längst überfällig, dass die Leute aufwachen. Die Macht geht vom Volke aus! Nicht von Milliardären wie Gates oder Sorros, noch von Absprachen in Institutionen die dem Souverän vorenthalten werden.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Wer entscheidet eigentlich, ob ein bestimmter Inhalt auf einem Messenger-Dienst unter „straffähig“ zu subsumieren und deswegen zu löschen ist? Diese Frage ist insbesondere beim Messenger-Dienst Telegram relevant, weil selbiger von einem russischen Unternehmer und Milliardär gegründet wurde. Rein logisch betrachtet müßten nun sämtliche Inhalte auf diesem Dienst allein aufgrund dieser Tatsache von den deutschen Zensurbehörden als „straffähig“ eingestuft werden – zumal Deutschland sich weiterhin an den ungerechtfertigten EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation beteiligt.

    Und was sogenannte „Haßkommentare“ anbelangt: Für mich sind bspw. jene „Flüchtlinge“ hassenswert, die in Deutschland schwere Straftaten begehen, obwohl sie bei uns eine freundliche Aufnahme gefunden haben. Und allen jenen, die dies (deren Straftaten) verharmlosen, sollte man wirklich die Hammelbeine langziehen! (war das jetzt ein Haßkommentar?). Bei Lichte betrachtet haben hierzulande die Verbotsorgien bei sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten eine eindeutig linke Schlagseite!

    Wieso gibt es bei uns eigentlich nur einen „Kampf gegen rechts“, aber keinen „Kampf gegen links“? Meine Damen und Herren Regierenden, können Sie mir das mal erklären?

  3. Spionageabwehr sagt:

    WAS soll nicht zur Sprache kommen?
    WER zensiert?
    Auf WESSEN Weisung?
    WARUM?

    Auch hier führen die Spuren wieder mal zur Besatzungsmacht.
    Die Bundesregierung ist nur Erfüllungsgehilfe.

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