„Einzelfall“ mit langem Sündenregister: Schwarzfahren, sexuelle Belästigungen, Drohungen

29. Mai 2021
„Einzelfall“ mit langem Sündenregister: Schwarzfahren, sexuelle Belästigungen, Drohungen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Uelzen. Und wieder ein außerordentlich unappetitlicher „Einzelfall“: in Uelzen steht jetzt ein 35-Jähriger aus Guinea vor Gericht, dem sage und schreibe 71 Straftaten zur Last gelegt werden. Allein die Verlesung seines Sündenregisters dauerte rund eine halbe Stunde. Die Liste der Straftaten reicht von Drohungen, zahllosen Fällen von Schwarzfahren bis hin zu sexuellen Belästigungen.

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Während des Prozesses fiel der Angeklagte immer wieder durch unkoordiniertes Verhalten auf – Zwischenrufe, unverständliches Gemurmel, Lachen. Der vorsitzende Richter wollte deshalb von ihm wissen, ob er an diesem Morgen bereits Alkohol getrunken habe. Antwort: „Nein, das sind die Medikamente.“

Der erste Vorfall der Anklage ereignete sich am 20. Juli 2019. Hier soll der Angeklagte Passanten in Bevensen belästigt haben und einem Platzverweis der Polizei nicht nachgekommen sein. Es folgten zahlreiche weitere Vergehen, darunter unzählige Schwarzfahrten. Allein zwischen Februar und August 2020 soll der Angeklagte 31mal den Regionalzug bestiegen haben – meist ohne Fahrkarte und trotz eines bereits ausgesprochenen Beförderungsverbots. Das gab der Angeklagte auch zu, aber die Begründung ist kabarettreif: „Ich muß nach Lüneburg, sonst kann ich kein Essen kriegen.“ In seinem Wohnort Bienenbüttel könne er nicht einkaufen, da er in allen Läden Hausverbot habe.

Mehrfach soll der renitente Guineer darüber hinaus Passanten, vor allem Frauen, belästigt haben. So soll er im März vergangenen Jahres einer Lüneburgerin beim Einkaufen mit dem Spruch „Hallo, wie geht’s dir Süße“ ans Gesäß gegriffen haben. Eine Inhaberin eines Geschäfts habe er zudem zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und ihr an die Brüste gefaßt. Darüber hinaus soll er im Juni 2020 einer Kundin auf dem Parkplatz des Bienenbütteler Edekas gedroht haben: „Ich werde dich finden und töten.“ Einer anderen Frau soll er ebenfalls mit den Worten „Ich steche dich ab, ich schieße dich ab, ich werde dich töten“ gedroht haben. Der Prozeß wird fortgesetzt. (rk)

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9 Kommentare

  1. hans sagt:

    der darf bestimmt weitermachen, ein bischen DuDuDu ein paar Sozialstunden und frei ist er.

    Ist doch schliesslich ein merkelsches Goldstück und so einer darf hier alles

  2. Jürgen Rossel sagt:

    Da ist jeder Kommentar überflüssig!

    • Jürgen Rossel sagt:

      Mache keinen Stadtbummel mehr.
      Komme mir vor wie bei einem Spähtruppunternehmen im Feindesland!
      Dafür habe ich keine Ausbildung.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Laut Anklage hat dieser Guineer seit 20. Juli 2019 einundsiebzig Straftaten begangen (Artikel). Und der ist immer noch in Deutschland? Ich faß‘ es nicht! Spätestens nach der dritten Schwarzfahrt hätte dieser „Kulturbereicherer“, der offenkundig vor nix und niemandem Respekt hat, in den Knast gesteckt und alsbald in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden müssen! Was sind das bloß für lasche Ausländergesetze hierzulande? Es ist die Pflicht und Schuldigkeit der hiesigen Justiz- und Sicherheitsbehörden, die deutsche Bevölkerung vor solch einem fremdländischen Abschaum zu bewahren.

    Nun haben wir freilich einen Bundespräsidenten, der oberster Bürger unseres Landes ist und der neutral über den politischen Parteien steht (soweit die Theorie). Steinmeier hätte schon längst ein paar klare Worte zu den unzähligen Straf- und Gewalttaten (und den Respektlosigkeiten) der hiesigen Kulturfremden sowie der Nicht-Abstammungsdeutschen sagen müssen, aber das tut er nicht! Geht es hingegen um den Themenkomplex „Rassismus und Antisemitismus von Deutschen“, findet er schnell klare Worte.

    Ich jedenfalls rege mich über sogenannte „Einzelfälle“ und unsere in Ausländer-Strafsachen zu lasche Justiz nicht mehr auf – wozu auch, es ändert sich ja sowieso nichts!

    • Bernd Sydow sagt:

      Ergänzung:

      Der erste Satz des zweiten Absatzes beschreibt, wie ein deutscher Bundespräsident zu sein hat, nämlich der Vertreter des ganzen deutschen Volkes. Diese Voraussetzung erfüllt Steinmeier aber in keiner Weise, sondern zeigt eine Zugewandtheit zu unserem linken Bevölkerungsteil (linke Gesinnungen). Und ausgerechnet Steinmeier bringt sich medienwirksam selber für eine weitere Amtszeit ins Spiel. Das hat es so bei keinem seiner Vorgänger gegeben!

      Noch ein Wort zu Namibia. Im dortigen Parlament will Steinmeier nun um „Vergebung“ für den angeblichen Völkermord an den Nama und den Herero bitten. Aber egal, wie man die damaligen Ereignisse interpretiert, dürfte eines wohl feststehen: Ohne die permanenten Überfälle der Nama und der Herero auf die deutschen Kaufleute und ihre Familien hätte es den „Krieg in Südwest-Afrika“ nicht gegeben!

  4. www sagt:

    Höre ich da ein „Militärmission gegen Piraten“ wie von der „Kulturbereicher*Innenden Türk*Inn auf Arte jüngst gefordert ? ^^

  5. Sack sagt:

    Erstaunlich, daß der vor Gericht landet. Andere Vielfachtäter gehen, trotz Anzeigen, immer straffrei aus. Was ist da wohl die Ursache?

  6. Mike Hunter sagt:

    Alles Einzelfälle! Und solange es nicht eine Politikerin der Grünen oder die Familienangehörigen oder Freunde von SPD und dem Restsaftladen in Berlin oder den Landeshauptstädten vermehrt trifft, wird sich nichts ändern. Der gehört sofort abgeschoben. Guinea ist ein super schönes Land und als Einheimischer kommt man dort immer durch!

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