Wegen unerwünschter Corona-Entscheidung: Ermittlungen gegen Weimarer Familienrichter

28. April 2021
Wegen unerwünschter Corona-Entscheidung: Ermittlungen gegen Weimarer Familienrichter
National
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Foto: Symbolbild

Weimar/Erfurt. Das wirft kein gutes Licht auf den Rechtsstaat: nachdem das Verwaltungsgericht in Weimar bereits die Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht gekippt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nun ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Familienrichter eingeleitet. Bei ihm fand auch eine Hausdurchsuchung statt.

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Es gebe einen Anfangsverdacht auf Rechtsbeugung, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Es gehe um die Frage, ob der Richter mit seinem entsprechenden Beschluß seine Zuständigkeit überschritten habe. Gegen den Richter waren bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen eingegangen.

Die fragliche Entscheidung eines Familienrichters von Anfang April hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: das Gericht hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben – und damit vergleichbaren Entscheidungen im ganzen Bundesgebiet die Tür geöffnet.

Die Staatsanwaltschaft will das nicht akzeptieren. Sie argwöhnt deshalb, daß der Familienrichter willkürlich seine Zuständigkeit angenommen habe, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte. In seinem Beschluß hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen abstreiten. Außerdem hatte er erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle.

Am 20. April hatte dann das Verwaltungsgericht in Weimar die Entscheidung als „offensichtlich rechtswidrig“ zurückgenommen und die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht in einem Eilverfahren wieder für zulässig erklärt. (tw)

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Ein Kommentar

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