Bundesregierung plant neues Gesetz: Geschlecht künftig für jedermann frei wählbar?

11. Februar 2021
Bundesregierung plant neues Gesetz: Geschlecht künftig für jedermann frei wählbar?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung plant offenbar, beliebiges Geschlechtsdefinieren als Grundrecht festzuzurren. Jetzt sickerte der Koalitionsentwurf für ein „Geschlechtseintragungsänderungsgesetz“ an die Öffentlichkeit durch, das es künftig erlauben soll, im Melderegister ein beliebiges Geschlecht eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit soll allen Bundesbürgern künftig ab dem 14. Lebensjahr offenstehen.

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Die einschlägige Vorlage befindet sich derzeit noch in der Planung beim damit betrauten Referenten. Das Vorhaben soll aber dem Vernehmen nach noch vor dem Herbst den Bundestag erreichen und dort abgestimmt werden.

In dem Entwurf werden offenbar „Transsexualität“ und „Intersexualität“ zu einem Themenkomplex zusammengefaßt, was darauf schließen läßt, daß die von der Politik schon seit langem behauptete „Vielfalt der Geschlechter“ künftig gesetzlich abgesichert werden soll.

Dabei gibt es schon seit 1981 das Transsexuellengesetz (TSG), das die „Änderung des Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ zum Gegenstand hat. Die nunmehr ins Auge gefaßte Regelung würde die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit nicht mehr an „besondere Fälle“ knüpfen, sondern sie in das jederzeitige Belieben des einzelnen stellen. Künftig soll die Selbstauskunft der antragstellenden Person ab 14 Jahren ausreichen, um einen offiziellen Geschlechterwechsel zu vollziehen.

Noch ein Aspekt ist bemerkenswert: vor dem Hintergrund der vor allem von der SPD betriebenen Verankerung der sogenannten „Kinderrechte“ im Grundgesetz steht zu erwarten, daß die Elternrechte künftig gegenüber ihren minderjährigen Kindern in ausgehebelt werden könnten. (rk)

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6 Kommentare

  1. Taucher sagt:

    Schlage vor, auch wenn deren Anligen des Spottes nicht ganz meines ist, nur noch die Anrede „das Merkel“ getreu dem TITANIC-Beitrag: „Darf das Kanzler werden ?“ zu verwenden. Zumindest eine Zeit lang ^^

  2. Kalle sagt:

    Dann , bitte, möchte ich mir auch, je nach Stiummungslage, meine Nationalität aussuchen dürfen. Oder auch, ob ich Mensch, Hund oder Pferd bin. Auch wenn ich nicht so gut bellen oder wiehern kann. Sonst bin ich nämlich zutiefst gekränkt und traumatisiert.
    Aber mal ernsthaft: wenn mal wieder alle normalen Parkplätze besetzt sind, fühle ich die Frau in mir erwachen. Wer wollte mir das streitigmachen? Den werde ich sofort wegen Haßrede, Volksverhetzung und Nazipropaganda anzeigen.

  3. Immerfrau sagt:

    Kann man dann hin – und herspringen? Nach Gusto: heute Bock und morgen Geiss?
    Reicht der Wechsel der Bekleidung oder ein falscher Bart oder muss man blankziehen ? Kann ich dann bei einem unehelichen Kind sowohl als Mutter oder später dann als Vater auftreten ? Die schlimmste Corona-Auswirkung scheint der Verlust von Ver-und Anstand bei manchen Menschen zu sein. Impft sie drei oder vier mal!

  4. Bernd Sydow sagt:

    Das „Geschlechtseintragungsänderungsgesetz“, das die Merkel-Regierung sich ausgedacht hat, kann nur von kranken Gehirnen ersonnen worden sein! Da braucht man sich nicht zu wundern, daß sie mit der Bewältigung der Corona-Krise völlig überfordert ist.

    Was die sogenannten „Kinderrechte“ anbelangt, ist zu bemerken, daß selbige in Form von „Elternpflichten“ bereits im Grundgesetz (Artikel 6) enthalten sind. Denn Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Pflege und Erziehung durch die Eltern bzw. einen Elternteil oder geeignete Angehörige, und auf eine solide (Schul)Bildung, die sie für ihr späteres Leben benötigen.

    Kinder schon mit 14 Jahren sich ihr im Melderegister einzutagendes „Wunschgeschlecht“ wie aus einem Katalog aussuchen lassen zu dürfen, ist ein derartig perverser Schwachsinn, wie ich ihn selbst bei der Merkel-Regierung nicht für möglich gehalten habe!

  5. […] Bundesregierung plant neues Gesetz: Geschlecht künftig für jedermann frei wählbar? — zuerst […]

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