Karlsruhe blieb stumm: Menschenrechtsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen jetzt vor dem EGMR

10. Januar 2021
Karlsruhe blieb stumm: Menschenrechtsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen jetzt vor dem EGMR
National
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Die deutschen Corona-Maßnahmen beschäftigen jetzt auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dort ist bereits am 23. Dezember die erste deutsche Menschenrechtsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen eingegangen.

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Hintergrund ist die Tatsache, daß der Heidelberger Fachanwalt Uwe Lipinski unter anderem zehn Eilanträge gegen die – inzwischen in der 11. Überarbeitung vorliegende – bayerische Coronaverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) sowie einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht hatte und damit in allen Fällen gescheitert war. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war nicht bereit, die Eilanträge der Kanzlei zur Klage zuzulassen.

Als letzte Instanz, um die von vielen als unverhältnismäßig und illegal empfundenen Corona-Maßnahmen – insbesondere in der verschärften Form, die in Bayern zur Anwendung kommt – auf juristischem Wege zu kipppen, bleibt nun nur noch der Straßburger Menschenrechts-Gerichtshof.

Dort soll nun ein Einzelrichter darüber entscheiden, ob er die Menschenrechtsbeschwerde für zulässig erklärt. Ist dies der Fall, geht die Beschwerde an ein Richtergremium und wird dann der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet. (mü)

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2 Kommentare

  1. Kalle sagt:

    Erwartet nicht zu viel oder besser gar nichts.
    Nicht nut unsere Justiz ist sehr weitgehend regierungshörig, der Menschenrechtsgerichthof ist in den Händen der Sorosleute!

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