Berlin. Die politisch gewollte Verbreitung des Elektroautos stoßt auf die nächste Barriere: Um einem potenziellen Großaufgebot von elektrischen PKW auf dem Markt Herr zu werden, gedenken Netzanbieter nun, anhand des Prinzips der sogenannten „Spitzenglättung“ das Aufladen bei Bedarf zu drosseln oder gar zu unterbinden.
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Bei ersten Versuchen in Baden-Württemberg ließ sich angeblich darstellen, daß „die Leute nach kurzer Zeit entspannt“ gewesen seien. Sie hätten gemerkt, „daß nicht jeden Tag zwei Stunden weg sind“ und die „Komforteinbuße“ nicht allzu groß seien, so Christoph Scholten, der Leiter des Referats Digitalisierung der Energiewende im Bundeswirtschaftsministerium.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt dieses Vorhaben durch die Manifestierung eines entsprechenden „Verkehrsleitsystems“ in dem Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Entwurf hierfür soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Verteilernetzen soll es so in Zukunft möglich sein, den Stromfluß bei Verbrauchern nach Bedarf direkt zu steuern. Eine große Gefahr der forcierten E-Mobilitätswende sei, daß zu viele Elektro-PKW simultan das Stromnetz durch Aufladen ihrer Batterien belasten. Um eine potentielle Überlastung zu verhindern, soll als Maßnahme die „Spitzenglättung“ wirken. Hierdurch können Netzanbieter die Menge an verfügbarer Elektrizität zum Aufladen von E-Autos oder Speicheranlagen drosseln oder gar für Stunden zu unterbinden. Um diese Drosselung zu umgehen, müssten entsprechende Sonderzahlungen getätigt werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen plädiert statt dessen für zeitabhängige Netzentgelte, einem flexiblen Tarifsystem für Nutzer für elektrischen Fahrzeuge. So sollen Konsumenten durch mehr Wahlmöglichkeiten potenziell sogar Strom sparen können. Diese Tarife sollen zeitvariabel sein und an den entsprechenden Verbrauch gekoppelt werden. (kd)
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