Wenn alles nicht mehr hilft: Kommt das Verbotsverfahren gegen die AfD?

23. November 2020
Wenn alles nicht mehr hilft: Kommt das Verbotsverfahren gegen die AfD?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Auch über der AfD hängt plötzlich das Damoklesschwert eines Verbotverfahrens. Es ist zwar genauso hanebüchen wie die beiden Verfahren gegen die NPD – im Falle der AfD werden der Partei jetzt provokante Aktionen am Rande der Bundestagsabstimmung gegen das Corona-„Ermächtigungsgesetz“ letzten Mittwoch zum Vorwurf gemacht. Nichtsdestotrotz ist die Gefahr eines Parteienverbot für die AfD jetzt wieder ein Stück realer.

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Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Maier, hat das Verbotsverfahren am Freitag ins Gespräch gebracht, sollte sich die AfD weiter „radikalisieren“. „Die gesamte Partei entwickelt sich in eine rechtsextremistische Richtung“, suggerierte der Thüringer SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber.

„Die jüngsten Ereignisse sind von großer Tragweite“, fügte er hinzu und bezog sich damit auf Störaktionen von Besuchern im Bundestag, die am Mittwoch über AfD-Abgeordnete ins Reichstagsgebäude gekommen waren.

Am Freitag hatten sich die etablierten Fraktionen in einer Aktuellen Stunde im Bundestag dann geschlossen gegen die AfD gestellt und sie als „Demokratiefeinde“ abgekanzelt.

Es werde „immer offensichtlicher, wie sehr die AfD als parlamentarischer Arm der Rechtsextremisten fungiert und versucht, die parlamentarische Demokratie von innen auszuhöhlen“, halluzinierte Maier weiter. Ein Verbotsverfahren sei jetzt „nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert.“ (rk)

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3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Warum sind die Verbotsverfahren gegen die NPD eigentlich gescheitert? Nun, die Hürden für ein Parteiverbot sind hierzulande sehr hoch. Unabdingbare Voraussetzung ist, daß die Partei in ihrer Gesamtheit – ich wiederhole: in ihrer Gesamtheit – unsere freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv und mit Mitteln der Gewalt zu beseitigen bestrebt ist. Bei dem Verbot der KPD in den 50er Jahren lag diese Voraussetzung vor, aber längst nicht bei der NPD.

    Es reicht nicht, daß der politische Gegner ein Verbot mit der Behauptung fordert, die betreffende Partei sei möglicherweise demokratiefeindlich und extrem – im Falle der NPD hieß es „rechtsextrem“. Es reicht auch nicht, daß ein einzelnes Parteimitglied oder einige wenige Parteimitglieder eine politisch extreme Gesinnung haben – für mich hat der Begriff ‚politisch extrem‘ immer etwas mit physischer Gewalt gegen Personen und/oder Sachen zu tun (Stichwort: Antifa).

    Nun ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), welches für Parteiverbote zuständig ist, (noch) unabhängig und neutral, aber der (Bundes)Verfassungsschutz (VS) ist es nicht! Er untersteht dem Bundesinnenministerium (zur Zeit Seehofer) und gehört somit zur Exekutive. Abhängig davon, welche Partei dieses Ministerium gerade führt, kann der VS auch ein geeignetes Instrumentarium sein, dem politischen Gegner zu schaden. Wie viele Agents provokateurs mag der VS wohl in die rechten Parteien (insbesondere die AfD) und ihre Sympathisanten eingeschleust haben, um selbige zu diskreditieren? Ich jedenfalls halte es nicht für ausgeschlossen, daß die Bundestags-Störenfriede VS-Leute waren.

    Wie dem auch sei. Was der Thüringer SPD-Politiker Maier hier vorschlägt, nämlich die AfD zu verbieten, die einzige wirkliche Opposition in den deutschen Parlamenten, ist an Lächerlichkeit – und Unverfrorenheit – fürwahr nicht mehr zu überbieten!

  2. klaus schulz sagt:

    wieder engagierte schauspieler wie beim sturm auf den reichstag ?

  3. Rudi Ratloh sagt:

    Rechtsextrem und demokratiefeindlich. Beides ist lächerlich, wird aber so oft und so lange gesagt, bis die Wähler es glauben. Auch wenn die AfD nicht verboten wird bleibt die erneute Rufschädigung durch diese Forderung. Hinzu kommen die persönlichen Repressalien gegen die einzelnen Mitglieder der AfD. Sie gehören zu den politisch Verfolgten der BRD.

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