Rechtswidrige Maskenpflicht: Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt einem Bürger recht

10. November 2020
Rechtswidrige Maskenpflicht: Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt einem Bürger recht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Und wieder ein kleiner Sieg gegen den Corona-Staat: zumindest in Düsseldorf ist die eben verkündete generelle Maskenpflicht rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und damit dem Eilantrag eines Bürgers rechtgegeben. Der Beschluß gilt allerdings laut Gericht nur für den Antragsteller – alle anderen Bürger müßten demnach weiter Maske tragen.

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In der Begründung des Gerichts (Az. 26 L 2226/20) wird argumentiert, die Allgemeinverfügung von vergangener Woche sei „unbestimmt”. So heißt es dort unter anderem, daß man – abhängig von „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz” – Maske tragen müsse, wenn man nicht fünf Meter Abstand halten kann. Aus Sicht der Richter ist für den Bürger damit aber „nicht eindeutig erkennbar, wo und wann” er der Maskenpflicht unterliegt. Vielmehr müsse er anhand der „unbestimmten Begriffe” wie der Tageszeit selbst entscheiden, ob er gerade einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Außerdem äußerte die Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fünf Meter-Marke, die deutlich über die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehe.

Gegen die Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erheben. (rk)

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