Generelle Maskenpflicht und Bußgeld bis 25.000 Euro: Düsseldorf setzt neue Corona-Maßstäbe

9. November 2020
Generelle Maskenpflicht und Bußgeld bis 25.000 Euro: Düsseldorf setzt neue Corona-Maßstäbe
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf gibt schon einmal die Richtung der nächsten Corona-Einschränkungen vor (nachdem der Bundestag in diesen Tagen das verschärfte Infektionsschutzgesetz durchpeitscht). Künftig herrscht in ganz Düsseldorf eine Maskenpflicht, ausgenommen sind nur Parks oder Friedhöfe. Und: Verstöße sollen künftig mit Geldbußen von bis 25.000 Euro belegt werden können.

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Bislang galt die Maskenpflicht – wie in anderen Städten – in Düsseldorf nur für belebte Wege und Plätze. Die jetzt generelle Maskenpflicht, von der Friedhöfe, Wälder und Parkanlagen sowie Rad- und Autofahrer ausgenommen sind, wird mit dem Infektionsgeschehen begründet.

Die Verwaltung hat bereits begonnen, die bisherigen Hinweisschilder für die Maskenpflicht zu verändern – bislang hing jeweils noch ein Zusatz darunter, zu welchen Uhrzeiten die Pflicht gilt. „Diese bisherigen Hinweise werden entfernt“, erklärte ein Stadtsprecher. An der bekannten Düsseldorfer Königsallee wurden zudem erste Bodenmarkierungen angebracht. Laut Stadt sollen an „stark frequentierten“ Gehwegen 600 dieser Piktogramme aufgesprüht werden, um die Maskenpflicht anzumahnen.

Auch an den Einfallstraßen wird laut Stadt auf den elektronischen Tafeln, die sonst zum Beispiel Staus anzeigen, ab Mittwoch der Text ausgespielt: „Ab heute Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Stadtgebiet“.

Kontrolliert werden soll die neue Verfügung durch das Ordnungsamt. Die Stadt droht mit drakonischen Strafen. So heißt es in der Allgemeinverfügung, daß das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung „mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden“ könne.

Beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gingen bereits zwei Eilanträge gegen die generelle Maskenpflicht ein. (rk)

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Ein Kommentar

  1. […] Und wieder ein kleiner Sieg gegen den Corona-Staat: zumindest in Düsseldorf ist die eben verkündete generelle Maskenpflicht rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und damit dem Eilantrag eines […]

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