London plant Asylrechtsreform: Illegale erhalten grundsätzlich kein Asyl mehr

7. Oktober 2020
London plant Asylrechtsreform: Illegale erhalten grundsätzlich kein Asyl mehr
International
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Foto: Symbolbild

London. Das britische Innenministerium will nach dem Brexit sein Asylsystem gründlich reformieren. Das machte die britische Innenministerin Patel jüngst in einem Interview deutlich. Kernpunkt ist dabei, daß Illegalen ab nächstem Jahr grundsätzlich das Asyl in Großbritannien verweigert werden soll.

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In dem Interview mit der „Sunday Times“ kündigte die Ministerin an, daß die britische Regierung in Kürze ein zweistufiges System einführen werde, wonach Migranten die Einreise verweigert wird, falls diese kriminelle Banden anheuern, um sie an die britische Küste zu schmuggeln, oder wenn sie für ein Asylverfahren aus anderen Gründen nicht Frage kommen.

Patel charakterisierte das aktuelle britische Asylsystem als völlig zusammengebrochen. Das künftige „Gesetz über faire Grenzen“ soll legale Einreisewege für diejenigen schaffen, die echte Asylansprüche haben. Jeder, der bei der illegalen Einreise ins Land erwischt wird, wird aber abgewiesen. Die britische Regierung hofft auch, die Flut an Berufungsverfahren eindämmen zu können, wenn Asylanträge abgelehnt werden.

In den vergangenen Monaten wuchs der Zustrom kleiner Schiffe, die den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien illegal überqueren, deutlich an. Ministerin Patel versprach daraufhin, eine Kanalüberquerung „unrentabel“ zu machen. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    In Sendungen der Kriminalpolizei ist oft die Rede vom sogenannten „Enkeltrick“. Und der geht so: Bei einer alleinlebenden älteren Dame, die Enkel hat, klingelt das Telefon. Am anderen Ende eine weibliche Stimme: „Rate mal, wer dran ist?“. Die Dame, schon etwas tütelich, hält die Anruferin für ihre Enkelin. „Helga (Beispiel), bist du das?“. „Ja, das bin ich“. „Na, wie geht es dir?“. … Und schon hat die Betrügerbande die Dame am Haken; meistens sind die Opfer am Schluß ihre gesamten Ersparnisse los und die Betrüger längst über alle Berge.

    Dabei wäre es für die Dame ein Leichtes gewesen festzustellen, ob die Anruferin „echt“ oder „falsch“ ist. Sie hätte einfach nur einen falschen Namen zu nennen brauchen. Im Falle von Großbritannien (GB) geht es freilich nicht um Abzocke, sondern um die Frage, ob diejenigen, die nach GB gelangt sind bzw. gelangen wollen, Illegale sind oder nicht. Sind es Illegale, müssen sie „draußen“ bleiben – so einfach ist das!

    Im Falle Deutschlands hingegen werden so gut wie alle erst mal ins Land gelassen; hier können sie ihre Asylanträge stellen, und damit haben sie Anspruch auf Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bis über ihren Antrag endgültig entschieden ist, können allerdings Monate vergehen.

    Da viele sogenannte „Flüchtlinge“ nur wegen der Geldleistungen nach Deutschland kommen, habe ich schon vor etlichen Jahren vorgeschlagen, den „Flüchtlingen“ erst dann Gelder auszuzahlen, wenn ihr Asylanspruch amtlich und endgültig anerkannt ist. Bis dahin darf es nur Sachleistungen geben; so würde sich nach meiner Überzeugung ziemlich rasch die Spreu vom Weizen trennen!

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