Gesetzgeberischer Reinfall: Gesetz gegen Kinderehen praktisch wirkungslos

23. September 2020
Gesetzgeberischer Reinfall: Gesetz gegen Kinderehen praktisch wirkungslos
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/Karlsruhe. Eine glatte Pleite: das 2017 verabschiedete Gesetz gegen Kinderehen, zu denen auch solche mit Partnern zwischen 16 und 18 Jahren gezählt wurden, hat einem Evaluationsbericht zufolge „keine große praktische Bedeutung“. Nun droht auch noch Ungemach vonseiten des Bundesverfassungsgerichts.

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Wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2017 hatte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas das Gesetz zur Bekämpfung im Ausland geschlossener Kinderehen durch das Parlament gebracht. Bis heute wurde jedoch in lediglich neun Fällen dem Antrag eines Jugendamtes oder der Ehefrau selbst auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Ehe stattgegeben, der gestellt wurde, weil die Ehefrau unter 16 Jahre alt war. In lediglich elf Fällen wurde eine Ehe aufgehoben, weil die Partnerin zwischen 16 und 18 Jahre alt war – ein Alter, in dem eine Eheschließung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder eines Gerichts bis 2017 auch in Deutschland möglich gewesen wäre.

Nun droht das generelle Aus für das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, das noch in diesem Jahr entscheiden will, ob dieses – insbesondere infolge seiner pauschalen Regelung bezüglich Ehepartnern, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits vollendet hatten – mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses stelle Ehe und Familie unter besonderen Schutz.

Allerdings hatten die Väter des Grundgesetzes kaum jene Bevölkerungsgruppen im Blick, denen nun der kritische Blick der Karlsruher Richter zugutekommen könnte. Am häufigsten heiraten nämlich Minderjährige in islamischen und Roma-Gemeinden. In den Roma-Familien gilt es als sozial erwünscht, daß Frauen bis spätestens Mitte 20 verheiratet sind. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Dato Oer-Erkenschwick sagt:

    Religionsfreiheit unter westlichen Massstäben, heißt schon, dass sich Muslime eine andere Religion suchen können! Nee? Steht im Islam die Todesstrafe drauf? Dann ist der Islam und mit ihm der Koran womöglich…

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