Brandstiftung an der Kathedrale von Nantes: 39jähriger Schwarzafrikaner gesteht die Tat

27. Juli 2020
Brandstiftung an der Kathedrale von Nantes: 39jähriger Schwarzafrikaner gesteht die Tat
International
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Foto: Symbolbild

Nantes. Er war es doch: eine Woche nach dem Brand in der Kathedrale hat ein 39jähriger Ruander, der bereits kurz nach dem Brand ins Visier der Ermittler geraten, dann aber wieder entlassen worden war, die Tat nun doch gestanden. Ein Richter ordnete in der Nacht auf Sonntag Untersuchungshaft wegen „Zerstörung und Beschädigung durch Feuer“ an.

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„Er hat vor einem Untersuchungsrichter zugegeben, drei Brände in der Kathedrale gelegt zu haben“, sagte Staatsanwalt Pierre Sennes der Zeitung „Presse-Ocean“. Der Festgenommene räumte den Angaben zufolge ein, an der großen Orgel der Kathedrale, an einer kleinen Orgel und einer elektrischen Schalttafel Feuer gelegt zu haben.

Der Anwalt des Tatverdächtigen erklärte, sein Mandant sei von Gewissensbissen geplagt worden: „Er bedauert die Taten sehr, das Geständnis war für ihn eine Befreiung.“ Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 150 000 Euro.

Der Verdächtige, ein aus Ruanda stammender früherer „Geflüchteter“, war bereits wenige Stunden nach dem Brand festgenommen worden, kurz darauf aber auf freien Fuß gekommen. Der Mann arbeitet als Freiwilliger für die Diözese Nantes und war am Vorabend des Brandes für die Schließung der Kathedrale verantwortlich. Da es keine Einbruchsspuren gab, geriet er rasch ins Blickfeld der Ermittler. (mü)

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3 Kommentare

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  2. Bernd Sydow sagt:

    „Er bedauert die Taten sehr, das Geständnis war für ihn eine Befreiung“, so der Anwalt des ruandischen Feuerteufels. Angeblich plagten den kriminellen Ruander „Gewissensbisse“. Aber man kann in einen Menschen nicht hineinschauen. Vielleicht hat er – bereits überführt – nur in der Hoffnung gestanden, eine mildere Strafe zu bekommen.

    Immer wieder begehen „Geflüchtete“ schwere Straftaten, wie vor geraumer Zeit in Freiburg eine Gruppe „geflüchteter“ Syrer, die eine 18jährige über Stunden brutal vergewaltigten. Nicht selten werden solche Menschen wegen angeblich „psychischer Probleme“ für schuldunfähig erklärt und statt in ein Gefängnis – wo sie hingehören – in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

    Laut Grundgesetz sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Das klingt plausibel, ist es in meinen Augen aber nicht. Für gewöhnlich sind Geflüchtete Schutzsuchende, die vor Krieg und Zerstörung aus ihrem Heimatland geflohen sind und eigentlich dankbar dafür sein müßten, Aufnahme in einem sicheren Land gefunden zu haben.

    Für solche Verbrecher – zudem aus inkompatiblen Kulturen – kann obiger Satz freilich nicht gelten. Nach meiner Überzeugung müßten sie deutlich strenger als Einheimische bestraft werden. Wäre das gerecht? Ja, das wäre es!

  3. Mike Hunter sagt:

    Ah, doch so wie es zuerst aussah! Schon komisch, dass ich genau das vor einigen Wochen geschrieben hatte. In der Systembreipresse, kein Wort dazu! Wenigstens hier findet man etwas .

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