Zum Tag der Pressefreiheit: EU-Kommission warnt vor „Hindernissen“ infolge der Corona-Krise

4. Mai 2020
Zum Tag der Pressefreiheit: EU-Kommission warnt vor „Hindernissen“ infolge der Corona-Krise
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Vor dem Tag der Pressefreiheit (3. Mai) hat die EU-Kommission „Hindernisse“ für Medien in der Coronakrise scharf kritisiert. „Es ist sehr bedenklich, daß die Covid-19-Pandemie in einigen Ländern als Vorwand benutzt wird, um der Pressefreiheit unzulässige Beschränkungen aufzuerlegen“, heißt es vage in einer Erklärung, die der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Samstag veröffentlichte.

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Borrell betonte, die Krise zeige, wie wichtig die Arbeit von Journalisten sei. In Zeiten der Unsicherheit sei der Zugang zu zuverlässiger und faktengeprüfter Information ohne unzulässige Einflußnahme unverzichtbar. „Journalisten müssen ungehindert arbeiten können“, heißt es weiter. Die Pressefreiheit sei der Grundstein demokratischer Gesellschaften.

Doch gebe es in allzu vielen Ländern restriktive Vorschriften, Abschaltungen des Internets oder einzelner Websites sowie Hetzkampagnen, finanziellen Druck und Angriffe. Zu viele Reporter seien Opfer von Schikanen, zu viele hätten ihre Arbeit bereits mit dem Leben bezahlt.

„Die Europäische Union arbeitet innerhalb und außerhalb ihres Hoheitsgebiets daran, den Folgen entgegenzuwirken, die die Pandemie für die Gesundheit, die Menschenrechte und die sozioökonomischen Bedingungen, auch der Medienunternehmen, mit sich bringt“, erklärte Borrell. Dazu gehöre die Förderung glaubwürdiger Quellen, die Entkräftung falscher und die Löschung illegaler Inhalte, räumt der EU-Funktionär ein.

Ob Borell damit auch jüngste Zensurversuche in Deutschland meinte, ist nicht bekannt. Tatsache ist, daß im angeblich „freiesten Staat“ der deutschen Geschichte in den letzten Woche immer wieder Kritiker der rigiden Corona-Maßnahmen gegängelt wurden. So wurde zeitweise die Internetseite des Corona-Dissidenten Wolfgang Wodarg und die der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner abgeschaltet, die juristisch gegen die geltenden Einschränkungen vorging. In Bayern maßregelte die Landeszentrale für neue Medien darüber hinaus einen Münchner Lokalsender, der Wodarg zum Interview gebeten hatte, wegen angeblich fehlender „journalistischer Sorgfalt“. (mü)

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