Spahn will den „Immunitätspaß“: Datenschutzbeauftragter stellt sich quer

4. Mai 2020
Spahn will den „Immunitätspaß“: Datenschutzbeauftragter stellt sich quer
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Es wird immer abenteuerlicher: die Bundesregierung will jetzt einen „Immunitätsausweis“ einführen, der dokumentiert, ob sein Inhaber über eine Corona-Immunität verfügt und infolgedessen kein Risiko für seine Umgebung darstellt. Bundesgesundheitsminister Spahn will einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen und hat zunächst eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber angefordert.

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Diese liegt inzwischen vor – und sie fällt vernichtend aus. Kelber macht darin „gravierende Bedenken gegen die von der Bundesregierung vorgesehene Rechtsgrundlage für einen digitalen Seuchenpaß“ geltend und kritisiert vor allem eine völlig unzureichende Berücksichtigung von Datenschutzerwägungen:

„Insgesamt tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung. Zudem wird nicht genügend berücksichtigt, daß die Ausweitung von Meldepflichten für Gesundheitsdaten, also besonders geschützte personenbezogene Daten, einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt und dementsprechend zu begründen und zu rechtfertigen ist“, schreibt Kelber und mahnt, Spahns Gesetzentwurf lasse das „nötige Augenmaß (…) vermissen“.

Besonders heikel sei, daß der bisher schon bestehende Impfpaß künftig um den Immunstatus erweitert werden. Aufgrund der aktuellen Verunsicherung befürchtet der Datenschutzbeauftragte, daß eine solche Dokumentation zu einer „mißbräuchlichen Verwendung“ verleiten könne. Er weist deshalb mit Nachdruck darauf hin, daß es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen „ausnahmsweise zulässig“ sei.

Schlimmer noch: diese Informationen könnten zu einer „Diskriminierung der Betroffenen“ beispielsweise für den Fall führen, daß sie eine Immunität nicht nachweisen können. Aktuellen Presseberichten sei bereits zu entnehmen, daß Geschäfte und andere Private die Nutzung ihres Angebotes von einem Immunitätsnachweis abhängig machen wollen. „Dies wäre nach Artikel 9 DSGVO unzulässig.“ Ein entsprechender Passus solle hierüber Klarheit schaffen. Besser noch solle eine konkrete Formulierung jegliche Bestrebungen dieser Art unterbinden. (rk)

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2 Kommentare

  1. […] Spahn will den „Immunitätsspaß“: Datenschutzbeauftragter stellt sich quer […]

  2. Irrsinn made in Germoney sagt:

    Hat Herr Spahn schon Ausweis mit Auflistung (am besten schön alphabetisch) von allen Bakterien und Viren, die er im oder auf seinem Körper hat?
    Wenn nein, warum nicht???
    Und was hat sein Treffen mit Bill Gates gebracht? Solche Agenda?

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