Ein falscher Honighändler: Islamistischer Haßprediger erschlich sich Corona-Hilfe

20. April 2020
Ein falscher Honighändler: Islamistischer Haßprediger erschlich sich Corona-Hilfe
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ein böser Fall von Abzocke: der salafistische Prediger und IS-Unterstützer Ahmad A., steht unter dem Verdacht, sich 18.000 Euro Corona-Soforthilfe erschlichen zu haben. Der 46jährige Islamist werde vom Verfassungsschutz beobachtet und gelte als Gefährder, teilte der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, mit.

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Der Verdächtige habe mit seiner Lebenspartnerin gemeinsame Sache gemacht und fälschlicherweise behauptet, einen Honighandel zu führen, berichten Medien. Dadurch sei er an das Geld aus den Fördermitteln gekommen, das ihm ausgezahlt worden sei, obwohl er Sozialhilfe empfange. Das Geld wurde demnach am Donnerstag bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt.

Der Salafist wird vom Verfassungsschutz beobachtet und sogar als „Gefährder“ eingestuft. Er habe in seinen Predigten in einer Berliner Moschee dazu aufgerufen, sich von „Ungläubigen“ fernzuhalten. Er bete für die Tötung der Feinde Allahs und rate dazu, islamkritischen Stimmen mit „Haß und Feindschaft“ zu begegnen. (ts)

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3 Kommentare

  1. Patricia Manina Heinrich sagt:

    Kein Wunder, der Michel ist dumm und zu feige, sich diese HassPredigerschaft vom Hals zu halten.

    In DEU überwiegt die Feigheit, Selbstverachtung, Selbstverleugnung, Selbsthass, Selbstdiskriminierung und Schuldsolisation und nur deswegen, können sich solche Islam Faschisten wohl und sicher fühlen.

    Siehe France , oder Malmö – Schweden , dauert nicht mehr lange ( etwa 25 bis 30 Jahre) , dann ist DEU eine islamische Republik.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Dieser Fall wirft Fragen auf, die in ähnlicher Form schon tausend Mal gestellt wurden.

    – Wieso ist dieser IS-Unterstützer und „Ungläubigen“-Hasser überhaupt noch in Deutschland?

    – Wird denn nicht geprüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung von Corona-Hilfsgeldern überhaupt vorliegen, ob die Angaben im diesbezüglichen Antrag überhaupt der Wahrheit entsprechen?

    Der Verfassungsschutz tut diesen Salafisten „beobachten“ und hat ihn als Gefährder eingestuft, so die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Und nun? Will der Verfassungsschutz mit Konsequenzen etwa solange warten, bis ein zweiter „Berliner-Weihnachtsmarkt-Terroranschlag“ verübt wird?

    Laut Art. 20(1) Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
    Eine Umschreibung fehlt allerdings: „Desweiteren ist die Bundesrepublik Deutschland ein Nachtwächterstaat!“.

  3. Pack sagt:

    Es gibt genügend Unterstützer für diese Art von „Gottesfürchtigen“, sonst würden sie sich hier nicht so wohl fühlen.
    Hierzu kann man nur sagen, „Dummheit kommt vor dem Fall!“

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