Klima-Funktionär will Gesinnungsstrafrecht: Demnächst Haftstrafe für „Klimaleugner“?

20. Januar 2020
Klima-Funktionär will Gesinnungsstrafrecht: Demnächst Haftstrafe für „Klimaleugner“?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Aachen. Die heraufdämmernde Öko-Diktatur zeigt Konturen. Jetzt hat ein führender Klima-Funktionär, der Ehrenvorsitzende des 1986 gegründeten „Solarenergie-Fördervereins“ (SFV), Wolf von Fabeck, seine Forderung erneuert, „Klimaleugnung“ künftig strafrechtlich zu verfolgen.

Fabeck hatte mit seiner Forderung, die er in einem Beitrag auf der Webseite des Vereins formulierte, schon im April 2019 für Kopfschütteln gesorgt. Doch der Funktionär meint es ernst. Erst dieser Tage, am 10. Januar, aktualisierte er den Text auf der Webseite.

Unter der Überschrift „Verharmlosung der Klimakatastrophe gefährdet das Überleben der Menschheit – müssen wir das hinnehmen?“ fordert Fabeck: wer den Klimawandel leugnet, muß endlich strafrechtlich verfolgt werden. Schließlich habe die Meinungsfreiheit schon jetzt ihre Grenzen – so könnten etwa üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung schon jetzt strafrechtlich belangt werden. Aber: „Die Folgen von Verharmlosung des Klimawandels sind zweifellos schlimmer und umfassender als die Folgen von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (…) Wenn wir gegen die Verharmlosung des Klimawandels ebenfalls nach einer Möglichkeit der Sanktionierung suchen, so könnte der Gesetzgeber das nach dem gleichen Muster durchsetzen wie bei den drei erwähnten Straftaten.“

Und dann wird es abenteuerlich: die „Klimakatastrophe“, fabuliert Fabeck, werde uns alle in zehn Jahren töten. „Bestes Wissen (darüber) liefern im Fall der Klimakatastrophe die Naturwissenschaften, nicht aber die Verharmloser. Was die Verharmloser tun, kann man als Sabotage bezeichnen. Und Sabotage an Notstandsmaßnahmen gehört bestraft.“

Fabeck schlägt auch gleich einen passenden Gesetzestext vor, der lauten könnte: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, die Abwehr der Klimakatastrophe nach dem Pariser Klima-Abkommen und seinen Folgevereinbarungen zu stören, verächtlich zu machen oder zu verhindern, die Klimakatastrophe verharmlost oder leugnet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen bestraft. Im Wiederholungsfall ist die Strafe Haft.“

Starker Tobak – aber nichts Neues. Schon im vergangenen Jahr diskutierte das „Psychotherapeutenjournal“, das Hausblatt der bayerischen Psychotherapeutenkammer, inwieweit „Klimaleugner“ psychisch-krank sind. Der SFV verfolgt diese Argumentation mit der Forderung nach unmittelbarer strafrechtlicher Verfolgung konsequent weiter. (se)

Bildquelle: Pixabay/robynm

Ein Kommentar

  1. heinz sagt:

    nur blöd, also deutsch.

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