Folge des verschärften Sexualstrafrechts: Münchner Musikprofessor soll wegen angeblicher sexueller Nötigung in Haft

16. Oktober 2019

Karlsruhe. Der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule und frühere Rektor des Salzburger Mozarteums, Siegfried Mauser, ist möglicherweise Opfer einer politisch korrekten Gesinnungsjustiz. Er soll jetzt ins Gefängnisl, weil er wegen angeblicher „sexueller Nötigung“ in drei Fällen für schuldig befunden wurde und der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ein ein Urteil des Münchner Landgerichts bestätigt hat, das für Hauser zwei Jahre und neun Monate Haft vorsieht.

Der Musikwissenschaftler weist die ihm zur Last gelegten Vorwürfe bis heute zurück. Er soll eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben (Az: 1 StR 39/19). In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Mauser wurden die Aussagen der angeblich belästigten Frauen zum Verhängnis – eine Folge des 2016 verschärften Sexualstrafrechts, das die Beweislast umkehrt: mußten früher Frauen, die sich sexuell belästigt fühlten, den Vorfall beweisen, so muß seither der Beklagte – in aller Regel ein Mann – das Gegenteil beweisen. Der Münchner Musik-Professor konnte das nicht.

Das Urteil gegen den Pianisten und Musikwissenschaftler hatte schon 2016 in erster Instanz eine öffentliche Diskussion nach sich gezogen. Der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger etwa sah in der Strafanzeige gegen Mauser einen Akt der Vergeltung dafür, daß der ehemalige Rektor der Münchner Musikhochschule bestimmte Mitarbeiterinnen nicht in ihrer Karriere gefördert habe: „Damen, deren Avancen zurückgewiesen werden, gleichen tückischen Tellerminen. Ihre Rachsucht sollte man nie unterschätzen.“

Auch der Philosoph Peter Sloterdijk beschrieb im Mai 2016 in einem Redebeitrag zum Philosophiefestival „Phil.Cologne“ Mausers Verurteilung als alarmierendes Signal eines immer hysterischer werdenden „neopuritanischen“ Zeitgeistes, der die Errungenschaften der sexuellen Befreiung seit den 1960er und 1970er Jahren zu untergraben drohe. Mauser selbst sprach hierauf in seiner Berufungsverhandlung die Hoffnung aus, daß er „kein Zeitgeist-Opfer“ werde – doch diese Hoffnung hat sich jetzt mit dem BGH-Urteil zerschlagen. (se)

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