Bizarre Verhandlung vor dem EuGH: Knast für Spitzenpolitiker wegen Luftreinhaltung?

4. September 2019
Bizarre Verhandlung vor dem EuGH: Knast für Spitzenpolitiker wegen Luftreinhaltung?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Am Dienstag beschäftigte ein skurriles Rechtsproblem den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Es geht um eine mögliche Zwangshaft für bayerische Spitzenpolitiker wegen ausbleibender Auto-Fahrverbote und anderer Luftreinhaltemaßnahmen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wissen, ob nach EU-Recht Haft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und andere bayerische Amtsträger angeordnet werden kann oder gar muß.

Ziel der Zwangshaft wäre, die Regierung zur Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012 zu zwingen. Darin war die bayerische Staatsregierung nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet worden, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, daß die Werte von Stickstoffdioxid (NO2) „schnellstmöglich“ eingehalten werden können.

Der Verwaltungsgerichtshof beklagte in seinem Vorabentscheidungsersuchen an die EuGH-Richter, die bayerische Regierung sei dieser Verpflichtung trotz zweier Zwangsgelder – die vom Freistaat an den Freistaat entrichtet wurden – nicht nachgekommen.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH geht es nun um die Frage, ob die Zwangshaft gegen politische Amtsträger aus Gründen des Europarechts verhängt werden könne oder gar müsse. Nach einem Urteil des EuGH von 2014 sind die Gerichte der EU-Staaten nämlich verpflichtet, „jede erforderliche Maßnahme zu erlassen“, um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof will eine Klärung durch den EuGH, weil das deutsche Recht die Verhängung von Zwangshaft gegen politische Amtsträger nicht vorsehe.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwägt Zwangshaft nicht nur gegen Ministerpräsident Söder und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), sondern auch gegen leitende Beamte des Ministeriums und der Regierung von Oberbayern. Dies sei nötig, weil Mitglieder der Staatsregierung im Regelfall als Landtagsabgeordnete durch Immunität geschützt seien, heißt es in dem Vorabentscheidungsersuchen. Die Vollstreckung des Urteils von 2012 könne dann weiterhin unmöglich sein. Angesichts der Bedeutung der Gesundheit sei „ein zeitlich begrenzter Eingriff in die persönliche Fortbewegungsfreiheit von Amtsträgern“ – der maximal sechs Monate dauern dürfte – „nicht als unangemessen“ anzusehen.

Ein Urteil des EuGH wird nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich erst in einigen Wochen gesprochen. (ts)

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