Frankfurt: Schwarzafrikanischer ICE-Mörder – „Ein Musterbeispiel für Integration“

2. August 2019
Frankfurt: Schwarzafrikanischer ICE-Mörder – „Ein Musterbeispiel für Integration“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Frankfurt/Main. Im Anschluß an die Schreckenstat am Frankfurter Hauptbahnhof, wo ein 40jähriger Eritreer am Montag eine Mutter und ihren achtjährigen Sohne vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte, dringen Details über den Täter an die Öffentlichkeit. Der Mann lebte eigentlich in der Schweiz – und galt dort als „gut integriert“, ja als „Musterbeispiel für Integration“.

Er lebte seit 13 Jahren in der Schweiz und arbeitete für die Zürcher Verkehrsbetriebe. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk porträtierte ihn vor zwei Jahren in einer Broschüre als Musterbeispiel. Er wird als fleißig, zurückhaltend und etwas schüchtern beschrieben.

Allerdings: wenige Tage vor der Tat bedrohte er seine Nachbarin mit einem Messer, würgte sie und sperrte sie ein – und dann sei er geflohen, berichten Schweizer Medien. Daraufhin sei er in der Schweiz zur Festnahme ausgeschrieben gewesen, gaben die deutschen Behörden bekannt. „Er war auch im Vorfeld mit entsprechenden Delikten bereits in der Schweiz auffällig“, sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann in Berlin bei einer Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Horst Seehofer.

2006 sei der Mann unerlaubt in die Schweiz eingereist und habe dort Asyl beantragt, was ihm zwei Jahre später gewährt worden sei. „Er besitzt seitdem in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung der Kategorie C, das heißt gut integriert“, sagte Romann. Was dann von den weniger gut integrierten Zuwanderern zu erwarten ist, möchte man lieber nicht wissen. (ts)

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Ich meine, es ist an der Zeit, über die Einführung der Todesstrafe in Deutschland nachzudenken und sie auf die Tagesordnung zu setzen. Für besonders schwere Straftaten wie bspw. Mord gibt es hierzulande als Höchststrafe bekanntlich „lebenslänglich“. Aber dieses „lebenslänglich“ ist eine Irreführung! In der Regel ist der/die Strafgefangene nach 15 Jahren wieder ein freier Mensch. Wird dem Angeklagten zudem eine psychische Störung attestiert – was gerade bei Tätern aus fremden Kulturen nicht selten ist -, kommt er nicht in ein reguläres Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Anstalt.

    Nach meiner Vorstellung sollte es „lebenslänglich“ für „gewöhnliche“ Morde auch weiterhin geben, allerdings verlängert auf 25 Jahre. Für besonders hinterhältige und bestialische Morde wie den des Eritreers im Frankfurter Hauptbahnhof – daß die Mutter überlebt hat, ist reiner Zufall – wäre für mich die Todesstrafe absolut angemessen!

    Und vor allem: Wieso soll der deutsche Steuerzahler diesen unfaßbar hinterhältigen Unhold bis zu seiner Entlassung auch noch „durchfüttern“ und ggf. dessen teure Therapien bezahlen? Dieses Geld sollte besser den überlebt habenden deutschen Opfern zugute kommen, die oft ihr Leben lang unter der schrecklichen Tat leiden!

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